Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 98

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gestohlen gemeldet und 158 625 als defekt aus dem Verkehr gezogen worden. Für die nötigen Neuausstellungen sind Ausgaben von 2,1 Millionen € notwendig.

Meine Damen und Herren, all diese Zahlen beweisen, dass bei den Menschen die Wertigkeit der e-cards nicht erkannt beziehungsweise noch nicht als gegeben angese­hen wird. (Abg. Dr. Matznetter: Das gilt auch für Bankomatkarten!) So viele werden nicht verloren. Sie passen auf Ihre e-card eben nicht auf, Herr Kollege! (Abg. Grosz: Matznetter verliert überhaupt alles: e-cards, Wahlen, das Regierungsamt! – Abg. Mag. Wurm: Haben Sie noch nie etwas verloren?)

Durch Speicherung verschiedener Daten ergeben sich da natürlich mehrere Vorteile. Der Nutzen der sofort verfügbaren Daten ist unumstritten, dazu kommt aber auch noch, dass durch die Speicherung der Daten bei den Menschen das Bewusstsein geweckt wird, mit der e-card etwas Persönliches, etwas Wichtiges in der Hand zu haben, mit dem man sorgsam und verantwortungsvoll umgehen muss. (Beifall beim BZÖ.)

Da gibt es mehrere Daten, die gespeichert werden sollten. Zuerst einmal die Blutgrup­pe – der Vorteil ist, dass bei einem Unfall die Bluttransfusion ohne große Nachunter­suchungen sofort vorgenommen werden kann –, die Arzneimittelunverträglichkeit – hier besteht der Vorteil, dass man die Gefahr eines anaphylaktischen Schocks und den dar­auffolgenden Tod verhindern kann –, Eintragung von Schutzimpfungen – 57 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen vergessen auf die Auffrischung von Schutzimp­fungen, davon werden nur 6 Prozent der ganzen Bevölkerung von den Ärzten daran erinnert. 79 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen sind für die Aufnahme per­sönlicher Daten in eine Datenbank. Weiters könnte man Patientenverfügungen spei­chern – da erspart man sich die lange Suche, ob welche vorhanden sind oder nicht –, Registrierung von Implantaten und auch die Speicherung von Fotos wären möglich.

Hiedurch würde der Missbrauch eingeschränkt und die Forderung erfüllt, die nicht nur von unseren Senioren, sondern auch von den ÖVP- und SPÖ-Senioren gestellt wird, diese e-card dann auch als Ausweis verwenden zu können, um Vergünstigungen wie zum Beispiel bei Verkehrsbetrieben zu bekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Die Speicherung all dieser Daten macht auch einen Missbrauch sinnlos – denn wer ris­kiert schon, durch die falsche Speicherung zum Beispiel der Blutgruppe mit einer fal­schen Bluttransfusion infundiert zu werden und dadurch, wie gesagt, einen anaphylak­tischen Schock und den Tod heraufzubeschwören? Genauso bei den Arzneimittelun­verträglichkeiten: Hier muss dann nicht auf lebenssichernde und lebensrettende Medi­kamente verzichtet werden.

Meine Damen und Herren! Obwohl im Ausschuss sämtliche Parteien gegen diesen Antrag gestimmt haben, werden Sie über kurz oder lang draufkommen, wie gut und nützlich dieser Antrag ist – und dann werden auch Sie zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Csörgits zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.


13.29.22

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! In dem Zusammenhang darf ich gleich anknüpfend an die Ausführungen meines Vorredners einmal festhalten, dass es nicht vorgesehen ist, die e-card auch als Personalausweis zu nützen. Das ist nicht vorgesehen.

Im Zusammenhang mit einigen anderen Bemerkungen, die Sie gemacht haben, in Be­zug auf eine Aufwertung der e-card zum Beispiel durch Eintragung der Blutgruppe, aber auch vieler anderer, sicherlich sehr wichtiger Daten, möchte ich darauf hinweisen, dass wir bei unserer Sitzung des Gesundheitsausschusses am 5. März einen Ent-


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