Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 102

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Aber nein! Was machen Sie? – Sie stellen diese Forderung neuerlich und machen Vor­schläge wie: Speichern wir die Blutgruppe darauf, speichern wir Informationen über die Medikamentenunverträglichkeit darauf, machen wir einen elektronischen Impfpass daraus, speichern wir Notfalldaten und Patientenverfügungen darauf, machen wir einen Personalausweis daraus! Und so weiter. Das ist eine Unsumme von Anwendungen, die natürlich für sich genommen bei jedem, der nicht näher mit der Materie befasst ist, zu­nächst die Reaktion auslöst, die offensichtlich auch beabsichtigt ist: Warum nicht? Re­den wir darüber! Nur: Wir haben schon hundert Mal darüber gesprochen! Jetzt kommt es immer wieder daher, bis hin zur jüngsten Applikation: Machen wir einen Personal­ausweis daraus!

Wir haben diese Debatte schon sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum etliche Male geführt. Sie wissen, wie groß die Fotos sind, Sie wissen, welche Unzuverlässig­keiten oder Risiken es gibt – es sei denn, man macht solche EU-genormte Fotos, die jetzt auf den Pässen angebracht werden müssen. Nur: Da auf der e-card sind die Fotos so groß (der Redner stellt mit den Fingern die Größe der Fotos dar), also nicht geeignet, um tatsächlich Identitäten unterscheiden zu können!

Ein Letztes, Herr Kollege Donabauer: Auch wenn im Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten wahrscheinlich einiges verbesserungswürdig ist, ist der Vorschlag, den Sie jetzt gemacht haben – dass unter Umständen der Patient, wenn er in die Arztpraxis reingeht, eine Unterschriftsprobe abgibt, die dann mit einer Unterschrift, die auf der e-card ist, vergleichbar ist –, denkbar ungeeignet!

Ich würde es nicht als Grundlage für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt und Patienten – das wir brauchen – bezeichnen, wenn eine Unterschriftsprobe gemacht wird (Zwischenruf des Abg. Hornek) und der Arzt dann vielleicht noch den Grafologen beizieht, der überprüft, ob diese Unterschriftsprobe dem entspricht, was auf der e-card abgelegt ist. Nein, das bringt es nicht!

Sie haben sehr viele richtige Punkte gesagt, aber bringen wir bitte diese Debatte um allzu viele zusätzliche Anwendungen – das geht vor allem in Richtung des BZÖ – wie­der etwas herunter! Das bringt es wirklich nicht! (Beifall bei den Grünen.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.


13.44.32

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir sehen es ja in unserem Kreis: Jeder von uns hat die e-card wahrscheinlich mit dabei. Das ist doch ein Erfolg! Die e-card soll – da bin ich weitgehend bei Ihnen, Herr Dr. Spadiut – und wird weitere Funktionen bekommen. Wir sollten uns aber beim Tempo nicht übertrippeln! Österreich hat sich für die Politik der kleinen Schritte entschieden – und das ist, meine ich, gut so; denn, wenn wir nach Deutschland schauen, so gibt es dort erhebliche Probleme, weil das Projekt den Anspruch erhebt, alle Eventualitäten im Vorfeld auszuspezifizieren.

Deshalb ist es besser, die e-card Schritt für Schritt auf einer soliden Basis auszubauen. Das läuft gut. Seit Mai gibt es die elektronische Krankmeldung, die elektronische Über­weisung zu anderen Ärzten läuft im Probebetrieb, wir versprechen uns sehr viel vom elektronischen Bewilligungsservice. Was wird es können? Damit werden etwa auch physikalische Behandlungen und Kuraufenthalte elektronisch bewilligt – also weniger Bürokratie, mehr Service für die Patienten.

Natürlich wünschen wir uns im Interesse der Patienten, dass vieles auch schneller geht. Warum können zum Beispiel nicht die Impfdaten auf der Karte gespeichert sein?


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