Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 101

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und ich habe das mitgeschrieben –, als wenn durch eine falsche Speicherung einer falschen Blutgruppe jemand in arge Bedrängnis kommen sollte. Vielleicht haben Sie sich versprochen, aber Sie haben es zumindest so gesagt.

Genau das ist das Problem: Wenn durch Missbrauch oder Irrtum wirklich eine falsche Speicherung vorliegt, wer kontrolliert das dann? Wer kann gewährleisten, dass solche Fehler nicht passieren? Genau dasselbe gilt auch bei Schutzimpfungen, bei Implanta­ten. Und deshalb können wir zwar einer Erweiterung der e-card sehr wohl etwas abge­winnen, aber in dem Ausmaß, wie Sie es hier fordern, leider nicht. Und deshalb können wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.


13.38.46

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als einer derjenigen, die das Glück oder das Pech hatten, das Projekt e-card von Anfang an zu begleiten, wird man ja etwas milder, nach diesen vielen Jahren e-card-Projekt, und es war nicht nur ein Erfolgsprojekt.

Natürlich bin ich froh, dass wir eine Karte haben, die hoffentlich bald für alle, die auf das österreichische Gesundheitswesen angewiesen sind, zur Verfügung steht. Wir ha­ben ja noch immer das Problem mit den SozialhilfebezieherInnen, das gehört ja auch geregelt. Aber jenseits dieser Frage und jenseits des Umstands, dass es so lange ge­dauert hat und dass dabei auch einige, sagen wir einmal, Intransparenzen, was die Preisgestaltung bei der Vergabe des Projekts e-card anlangt, das ja in Teiltranchen aufgegliedert wurde, aufgetreten sind, finde ich es natürlich gut und in Ordnung, dass wir dieses Projekt jetzt so haben, wie es ist.

Aber da gab es ja von Anfang an Wünsche von verschiedenen Seiten, eine Bankomat­karte daraus zu machen, ich kann mich noch daran erinnern. Es war eine komplett verrückte Idee, die Bankomatkarte damit zu verbinden; damit würde man sich ja einem Anbieter auf dem Sektor ausliefern. Aber sei’s drum, es gäbe ja auch noch andere Pro­bleme.

Das Nächste war dann – und damit komme ich zum Antrag selbst – die Vorstellung, die Notfalldaten abzuspeichern. Das war zur Zeit der ÖVP-FPÖ-Regierung, aber ich glau­be, dieses Projekt kam von der FPÖ. Jetzt findet sich das mit der Abspeicherung der Notfalldaten wieder. Sie von der FPÖ oder vom BZÖ hatten jahrelang Zeit (Zwischen­ruf des Abg. Donabauer) – lassen Sie mich nur, Herr Kollege Donabauer –, das Pro­jekt umzusetzen.

Einige der Gründe für das Scheitern einer Speicherung von Notfalldaten sind klar: Das liegt – abgesehen von Datenschutzgründen – nicht zuletzt auch daran, dass selbstver­ständlich jeder behandelnde Mediziner im Notfall verpflichtet wäre, nicht nur auf die Daten auf der Karte zu vertrauen, sondern selbst die Prüfung vorzunehmen. Sonst könnte es unter Umständen dazu kommen, dass die Karte eines anderen in Verwen­dung wäre und der Patient falsch behandelt würde; das heißt, wir hätten ein riesiges Problem. Andererseits wurden natürlich auch datenrechtliche Gründe geltend gemacht.

Nur: Diese Debatte haben wir schon gehabt! Wir haben sie hier geführt – und jetzt kommt das wieder daher! (Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Ursula Haub­ner.) Die Fraktion, die das gefordert hat, war nicht imstande, das umzusetzen – und das aus guten Gründen. Nur könnten Sie jetzt hergehen und sagen: Ja, wir wollten das und haben daraus gelernt, es geht nicht und ist nicht sinnvoll.

 


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