Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 105

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Mittels eines Gebärdensprache-Videos wurde diese Information für einen zusätzlichen Personenkreis erweitert, mit der Live-Online-Abfrage können auch diese Versicherten nunmehr speziell in ihre Leistungen Einsicht nehmen.

Diese Leistungsinformationsdatenbank wächst ständig und wurde bereits mehrmals ausgedehnt. Über die herkömmliche Information, wie die ärztliche Hilfe, die Vorsorge­untersuchung, die Medikamente, deren Leistungen zum Beispiel, wurde sie über den Leistungsbereich des Diabetikers hinaus in den Bereichen der Heilnahrung und der Sauerstoffversorgung erweitert.

Mit diesen umfangreichen Leistungsinformationen wird eine persönliche, uneinge­schränkte Transparenz im Bereich der Leistungserbringung der Sozialversicherung eingeführt.

Geschätzte Damen und Herren, dies darf jedoch nicht davon abhalten, diese Informa­tionsfülle ständig zu erweitern, den Bedürfnissen weiter anzupassen, sie effizienter zu gestalten, die Transparenz zu erweitern und das Bewusstsein der Versicherten zu stei­gern.

Mit diesem Antrag, in dem der Bundesminister für Gesundheit ersucht wird, das Instru­ment der Leistungsinformation zu evaluieren sowie Vorschläge vom Hauptverband ein­zuholen, um das Kostenbewusstsein der Versicherten zu steigern, wird meines Er­achtens ein klares Bekenntnis zu einer Evaluierung der Leistungsinformation und zur Steigerung des Kostenbewusstseins eingeleitet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. Ein­gestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.


13.55.14

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Noch ein Nachtrag zur e-card-Thematik. Die e-card ist auch die europäische Krankenversicherungskarte, mit der Sie in der ganzen EU sowie auf Island, in Liech­tenstein, Norwegen und der Schweiz Ihre Krankenversicherungsleistungen einfordern und abrechnen können. Das soll zur allgemeinen Darstellung ergänzt werden.

Nun zu diesem Tagesordnungspunkt: Das BZÖ hat einen Entschließungsantrag einge­bracht, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Rechnungshof eine Evaluie­rung der jährlichen Leistungsinformation anregt.

Herr Kollege, das ist nicht im Jahr 2008 oder 2007 entstanden, die sogenannte Leis­tungsinformation für Versicherte geht auf frühere Jahre zurück! Man hat da also sicher­lich das eine oder andere gelernt. Jawohl, es stimmt, es ist eine umfassende Informa­tion über Leistungen von der ärztlichen Hilfe bis zur zahnärztlichen Versorgung, über Medikamente, Heilverfahren und natürlich auch Vorsorgeuntersuchungen.

Was kann man dazu sagen? Es werden etwa 6,5 Millionen Briefe im Jahr zur Versen­dung anstehen, das kostet zirka 3,5 Millionen €. Wenn angeregt wird, dass man diese Information vierteljährlich machen soll, dann kann man darüber reden. Man muss aber auch darüber reden, dass das erstens enorm viel Geld kostet und zweitens auch oft zu Irritation führt.

Ich denke, eine jährliche Information ist ausreichend, zumal ja – und das hat mein Vor­redner sehr treffend gesagt – jeder seine Daten über Live Online abrufen und sich so seine Daten herbeiholen kann beziehungsweise darf. Auch das ist, glaube ich, eine korrekte Sache.

 


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