Mann verfügbar. Das heißt, sie liegen dann irgendwo in einem Server im Heeresspital oder wo auch immer und finden nicht den Weg zu den Patienten. Wenn dem aber so wäre, hätte der junge Mann für sein restliches Leben einen Ausgangswert eines gewissen Gesundheitszustandes – und es kann nicht negativ sein, so etwas zu besitzen!
In diesem Zusammenhang haben wir das natürlich auch für Frauen gefordert. Über die Umsetzbarkeit – ob das jetzt in der Stellungsstraße oder woanders stattfindet – lässt sich lange diskutieren. Ich habe nur gemeint, dass das ein sofortiger und gangbarer Weg wäre, abseits jedes Militarismus.
Abschließend und zusammenfassend: Die e-card ist in bestimmten Bereichen eine Bereicherung, nämlich in Basisbereichen der Abrechnung mit den Krankenkassen. Es bedarf einer geringgradigen Aufwertung, wie wir das auch im Sinne einer Seniorenkarte fordern oder Ähnliches mehr. Allerdings: Für große Veränderungen der Abspeicherung – von Notfalldaten beginnend aufwärts – ist das System noch nicht reif. Da kann man nur empfehlen, auf andere Systeme, die bereits besser ausgereift sind, zurückzugreifen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 190 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 566/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Evaluierung der Leistungsinformation (191 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hechtl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Aufgrund eines gesetzlichen Auftrages im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wurde 2008 die Leistungsinformation eingeführt. Österreichweit werden dadurch zirka 5,7 Millionen Informationsschreiben an die Versicherten gesendet. Durch den Gesetzesauftrag ist somit sichergestellt, dass jeder Versicherte einmal jährlich eine Leistungsinformation über die von ihm bezogenen Leistungen von der Sozialversicherung erhält. Diese Information dient als Information über das abgelaufene Kalenderjahr und wird im Zeitraum vom 1. August bis 31. Oktober des Folgejahres übermittelt.
Mit der Errichtung der Live-Online-Abfrage können die Versicherten nunmehr jederzeit von zu Hause und von ihrem persönlichen Platz in ihr Leistungsblatt Einsicht nehmen und dieses ausdrucken.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite