Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 109

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sehen, sagen: Nein, jetzt darf ich aber ein halbes Jahr nicht mehr zum Arzt oder zur Ärztin gehen!?

Ich glaube, das bringt nichts. Und Schuldgefühle bei jenen zu erzeugen, die wirklich krank sind, halte ich auch für kontraproduktiv und nicht sehr moralisch. Sie wissen, dass 20 Prozent der Versicherten 80 Prozent der Leistungen und der Kosten verursa­chen, und das sind keine sogenannten Hypochonder oder Montagsblaumacher, das sind ernsthaft kranke und chronisch kranke Menschen. Diese lesen das immer wieder, und sollen sie sich – auf Wienerisch – „hamdrahn“? Sollen sie sich das selber zah­len? – Ich denke, man müsste das anders machen.

Ich weiß, die Ärztekammer hat keine Freude, aber in jedem Kaufhaus bekomme ich eine Rechnung, bei jedem Schneider – zu dem gehe ich zwar nicht, ich kaufe mir mei­ne Kleidung fertig – oder bei jeder Waschmaschinenreparatur, bei jedem Autoservice. Die Ärztekammer beziehungsweise die Leistungserbringer sagen: Wenn wir das ma­chen, bricht unser Betrieb zusammen. Sind „BILLA“ oder „C&A“ zusammengebrochen, weil sie Rechnungen ausstellen? Ist ein Installateur pleite gegangen, weil er Rechnun­gen stellt? – Da habe ich die unmittelbare Erfahrung. Aber Kostenbewusstsein zu errei­chen, ohne dann bei Patienten wirklich etwas auszulösen, das allein ist zu wenig. Dar­um ist die Evaluierung durch den Rechnungshof gut. Mit 3 Millionen € im Jahr, mal vier, könnte man vielleicht auch andere vernünftige Dinge machen. – Danke! (Beifall bei den Grünen.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.


14.09.36

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes noch ein paar kleine Gedanken einbringen.

Bei der Diskussion um diese Leistungsinformationsblätter habe ich vermisst, dass in ir­gendeiner Form darauf eingegangen worden wäre, aus welcher Motivation heraus dies geschieht.

Herr Kollege Donabauer – um Sie ganz konkret anzusprechen –, die Konsequenz, wenn man diese Leistungsinformationsblätter jetzt sozusagen aus dem Bauch heraus evaluiert, ist: Sie erzeugen bei den Patienten ein schlechtes Gewissen, sie verunsi­chern den Patienten, und sie stellen die Ärzteschaft ein bisschen unter den General­verdacht, dass diese eine Kontrolle brauchen, weil die eh alle so ein bisserl Gauner sind – und da könnte man Geld einsparen.

Ich hingegen sage Ihnen, das Einsparungspotential im Fall dieser Leistungsinforma­tionsblätter schätze ich auf nahezu null ein, wenn sie nicht sogar Kostenverursacher sind! Wir haben ja gehört: die leeren Blätter, die ausgesandt werden, und der Verwal­tungsaufwand, der hierbei getätigt werden muss.

Wir Freiheitlichen sagen: Wenn eine Leistungsinformation stattfindet, dann ist das et­was Positives, allerdings sollte man das – wie ja heute schon gesagt wurde – auf mo­dernem elektronischem Wege tun, eben durch Abruf via EDV. Da gibt es aber natürlich ein Problem in Bezug auf Datensicherheit; das muss auch einmal gesagt werden. Je­denfalls: Wenn Leistungsinformation, dann so – aber auf keinen Fall, wie der ursprüng­liche Antrag war, viermal im Jahr auf dem Postweg; das wäre völlig unsinnig.

Mit dem abgeänderten Antrag, wie er jetzt zur Abstimmung vorliegt, können wir uns an­freunden und werden diesem daher auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.11

 


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