Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 116

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skript vergessen; ich lege es hier her, falls er es wieder braucht. – Zu meinem Vorred­ner: Herr Kollege Königshofer, ich weiß zwar nicht, was die Hypo Alpe-Adria mit dem Zahlungsdienstegesetz zu tun hat, aber Sie wissen sicherlich, wessen Hausbank die Hypo Alpe-Adria jahrelang war. (Abg. Gradauer: Ich war es nicht!) Das wissen Sie wahrscheinlich besser als ich, Herr Kollege Königshofer.

Nun, meine Damen und Herren, zum Zahlungsdienstegesetz. Ich muss sagen, es gibt wirklich erstaunliche Dinge. Da haben wir seit Jahren den EU-Binnenmarkt – der EU-Binnenmarkt war von Beginn ein Kernelement der Europäischen Union –, aber er­staunlicherweise gab es bis vor Kurzem keinen einheitlichen Rechtsrahmen für Zah­lungsdienste. Erst seit eineinhalb Jahren gibt es eine Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union, die einen einheitlichen Rechtsrahmen vorsieht, den wir hier mit dieser vorliegenden Gesetzesmaterie auch in unser Recht übernehmen. Es ist aber wirklich erstaunlich, dass ein Binnenmarkt viele Jahre existiert hat, ohne dass es da einen einheitlichen Rechtsrahmen gab.

Jetzt aber kommt dieses Gesetz genau zum richtigen Zeitpunkt, geht es doch darum, Rechtssicherheit zu schaffen und auch Rechtsvertrauen in die Finanzmärkte wieder herzustellen, und insofern ist natürlich eine Harmonisierung der Zahlungsdienste inner­halb der Europäischen Union ein Beitrag dazu, das Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken, ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit – und auch für die Kunden etwas durch­aus Positives.

Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite muss man natürlich schon sagen, wenn wir dieses Zahlungsdienstegesetz heute beschließen, so ist das nicht nur für die Bankkunden in Österreich ein wichtiger Schritt; die Fristen der Gutschriften werden auf drei Tage verkürzt, und zwar ab 1. November dieses Jahres und auf einen Tag ab 1. Jänner 2012; immerhin ein Fortschritt.

Natürlich fragen sich da schon viele, wieso das so lange dauert. – Das dauert deshalb so lange – ich habe mich zuerst auch gewundert –, weil da unglaublich komplizierte neue EDV-Systeme zu installieren sind. Die Banken sagen, allein das kostet in den nächsten zwei, drei Jahren ungefähr 130 Millionen €, um die EDV umzustellen und völ­lig neue EDV-Installationen zu implementieren. (Abg. Mag. Kogler: Wenn man es zehn Mal so schnell macht, kostet es vielleicht zehn Mal so wenig!) – Für den Kunden ist das insofern von Vorteil, Herr Kollege Kogler, als er in Zukunft rascher seine Gutschrift am Konto hat. Das sage sogar ich als sehr altmodischer Bankkunde; ich fülle noch immer die Überweisungen aus, und mit Papier dauert es einen Tag länger. Wenn man das elektronisch macht, dann gelten die genannten Fristen; wenn man die Überweisung in Papierform durchführt, kommt noch ein Tag dazu.

Insgesamt ist es jedenfalls ein wesentlicher Fortschritt, dass es jetzt Rechtssicherheit in diesem Bereich gibt. Und das Ganze gilt für den Zahlungsverkehr innerhalb unseres Landes, aber auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union, was be­sonders wichtig ist für unsere Betriebe, die in Mittel- und Osteuropa investiert haben und nach wie vor sagen: Gott sei Dank haben wir in diese Wachstumsmärkte investiert! Für diese unsere Betriebe ist natürlich Rechtssicherheit gerade im Zahlungsverkehr auch mit mittel- und osteuropäischen Ländern ein großer Vorteil.

Da ich davon gesprochen habe, dass wir hier gleichsam einen neuen Rechtsrahmen geben, möchte ich aber schon auch erwähnen, dass wir bewährte Strukturen – das Konzessionssystem zum Beispiel – natürlich beibehalten. Das ist eine Kombination von bewährten Strukturen mit einem einheitlichen Rechtsrahmen für die ganze Europäi­sche Union.

Ein Wort noch zu den Kosten: Die Kosten sind für die Geldinstitute natürlich erheblich, nämlich 130 Millionen €. Das gilt aber für alle EU-Länder, daher sind diese zusätzli-


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