Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 117

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chen Kosten eigentlich wettbewerbsneutral, denn in jedem Land fallen diese Kosten an; insofern beeinträchtigt das also nicht den Wettbewerb.

Zusammenfassend: Eine gute Investition in den Zahlungsverkehr, eine gute Investition, um das Vertrauen in die Geldmärkte, in die Finanzmärkte wieder zu stärken, und daher stimmen wir dem gerne zu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Haider. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.


14.38.03

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich mache es ganz kurz, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Dieses Gesetz werden wir noch sehr, sehr oft hier zur Vorlage bekommen, da es bereits vor der Beschlussfassung äußerst reparaturbedürftig ist. Und, Herr Kolle­ge Stummvoll, mein Mitleid mit den Banken – ob die jetzt 130 Millionen € Kosten haben oder nicht – hält sich auch in engen Grenzen.

Das Problem bei diesem Gesetz ist jedoch – das ist auch der Grund, warum wir da nicht zustimmen können –, dass es gravierende Überschreitungen der zugrunde lie­genden Richtlinie gibt. Das muss man sich einmal vor Augen halten: Wir beschließen hier viel ärgere, viel strengere Regelungen, als es uns die EU-Richtlinie eigentlich vor­geben würde. So zum Beispiel sieht dieser Gesetzentwurf hier vor, dass die Valutie­rungsvorschriften auch für andere Währungen als den Euro und andere EU-Staaten-Währungen gelten sollen, so etwa, um es ganz konkret zu machen, auch für den US-Dollar.

Das heißt, wenn wir dieses Gesetz jetzt so beschließen, wie es vorliegt, haben unsere österreichischen Banken im Vergleich zu anderen EU-Staaten, die sich genau, eben 1 : 1 an diese EU-Richtlinie halten, einen enormen Wettbewerbsnachteil. Für so et­was geben wir Freiheitlichen uns nicht her! Und das ist auch der Grund, warum wir schon jetzt wissen, dass wir dieses Gesetz noch sehr, sehr oft zur Reparatur hier vor­liegen haben werden.

Das Gleiche gilt für Überweisungsfristen; die Frist für den Dollar gilt jetzt genauso. Also nicht nur für den Euro, nicht nur für die EU-Währungen, nein, Sie beschließen hier, dass die gleichen Überweisungsfristen auch für den US-Dollar gelten!

Weiters ist es so, meine Damen und Herren, dass ein Kündigungsrecht ausgeschlos­sen wird, steht doch in diesem Gesetzesvorschlag: Nur dann, wenn ein Kündigungs­recht zwischen dem Zahlungsdienstleister, also der Bank, und dem Kunden ausdrück­lich vertraglich vorgesehen ist, kann von diesem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Das steht in diesem Gesetzesvorschlag. Nur wenn ein Kündigungsrecht zwischen dem Zahlungsdienstleister, also der Bank, und dem Kunden ausdrücklich vertraglich vorge­sehen ist, kann auch Gebrauch vom Kündigungsrecht gemacht werden. Das heißt – die Herren Ikrath, Auer und Maier sollten jetzt gut zuhören, denn dann werden ihnen die eigenen Kollegen die Hölle ein bisschen heiß machen, wenn das durchkommt –, da müsste die Bank das in jeden einzelnen Vertrag hineinschreiben, sonst kommen Sie aus dem Vertrag überhaupt nicht mehr heraus.

Ein Ausschluss von Kündigungsrechten widerspricht der allgemeinen zivilrechtlichen Regelung, die wir auch in diesem Hause immer verfolgt haben. Daher werden wir die­ses Gesetz nicht mitbeschließen.

 


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