Zum Thema ein Jahr vorzeitige Einführung der 100 000 €-Grenze für die gesetzliche Einlagensicherung für private Sparguthaben hat Abgeordneter Königshofer schon einiges gesagt. Ich werde in diesem Zusammenhang jetzt den entsprechenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger, Mag. Haider, DDr. Königshofer und weiterer Abgeordneter
zur Regierungsvorlage 207 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes 213 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgehoben wird
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
1. Z. 32 lautet:
„32. In § 103h lauten die ersten zwei Sätze:
„§ 103h. Ab dem 1. Jänner 2011 gilt § 93 Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Einlagen natürlicher Personen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert sind. Weiters gilt ab dem 1. Jänner 2011 § 93a Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Sicherungseinrichtungen die Summe der Differenzbeträge mitzuteilen haben, die die Differenz zwischen 50 000 Euro und 100 000 Euro bilden und der Bundesminister für Finanzen diesen Differenzbetrag zur Verfügung zu stellen hat.““
2. Z. 32 wird zur Z. 33.
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
14.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger, Mag. Haider, DDr. Königshofer und weiterer Abgeordneter
zur Regierungsvorlage 207 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes 213 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpa-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite