Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 119

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

pieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgeho­ben wird

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 3 wird wie folgt geändert:

1. Z. 32 lautet:

„32. In § 103h lauten die ersten zwei Sätze:

„§ 103h. Ab dem 1. Jänner 2011 gilt § 93 Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Einlagen natürlicher Personen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert sind. Weiters gilt ab dem 1. Jänner 2011 § 93a Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Sicherungseinrichtun­gen die Summe der Differenzbeträge mitzuteilen haben, die die Differenz zwischen 50 000 Euro und 100 000 Euro bilden und der Bundesminister für Finanzen diesen Dif­ferenzbetrag zur Verfügung zu stellen hat.““

2. Z. 32 wird zur Z. 33.

Begründung:

Die wirtschaftliche Situation hat sich global, in Europa und in Österreich im Jahr 2009 massiv verschlechtert. Ausgehend von der „Sub-Prime-Krise“ in den USA ab dem Sommer 2007 macht sich der Einbruch der Wirtschaftslage nunmehr auch in Öster­reich bemerkbar.

Im Bankwesengesetz soll als vertrauensbildende Maßnahme im Lichte der derzeitigen Situation der unbegrenzte Haftungsrahmen für private Sparguthaben nicht mit En­de 2009 auslaufen sondern bis 2010 verlängert werden.

In § 93 Abs. 3 ist die unbegrenzte Einlagensicherung für natürliche Personen geregelt.

Die Ausdehnung der unbegrenzten Einlagensicherung für Private dient der Stärkung des schwer in Mitleidenschaft gezogenen Vertrauens der Bevölkerung in das österrei­chische Finanzsystem einerseits und dem individuellen Schutz der Sparer anderer­seits.

*****


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Krainer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.


14.42.13

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Mit dem Gesetz zu den Zah­lungsdiensten werden, wie Kollege Stummvoll schon gesagt hat, einfach Regeln fest­gelegt, wie lange Überweisungen dauern. Eine Regulierung für Western Union und an­dere Zahlungsdienstleister, die bisher zum Teil gar nicht reguliert waren, halte ich für wichtig und richtig.

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob die Fristen zu lange sind. Ich glaube, es gibt einen Abänderungsantrag der Grünen, in dem es heißt, es soll schon früher schneller gehen. (Abg. Mag. Kogler: Nur weil es früher ist, ist es schlecht?) Als je­mand, der eher aus dem Konsumentenbereich kommt, sehe ich das durchaus auch ein. Einige dieser Fristen sind mir zu lange.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite