Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 135

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zeigen aber auch auf, dass viel zu wenig Mittel dafür zur Verfügung stehen, dass der Ansatz bei Weitem nicht ausreichend ist.

Nun zu Ihrer Beantwortung der Anfrage. – Sie haben darin erklärt, dass Sie in einigen Punkten nicht zuständig seien. Ich denke, bei Frage 1 betreffend Strafzahlungen ist es sehr wohl auch wirtschaftspolitisch interessant, ob wir unsere Mittel für Maßnahmen einsetzen, aus denen wir dann auch wieder etwas gewinnen können, oder ob wir Straf­zahlungen leisten müssen. Wenn Sie sich mit den Strafzahlungen überhaupt nicht be­schäftigen, dann frage ich mich als Umweltsprecherin schon, ob Sie einfach davon ausgehen, dass eventuelle Strafzahlungen, die ja mit großer Wahrscheinlichkeit kom­men werden, dann aus dem Umweltbudget beglichen werden und dass alle anderen Budgets, auch Ihr Budget, davon nicht betroffen sein werden, noch dazu wo ja die Überschreitungen im CO2-Bereich zum Großteil aus der Wirtschaft verursacht werden.

Bei der Frage 2, denke ich, leitet sich Ihre Zuständigkeit schon ab, sie ist schon über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gegeben. Dafür sind Sie auch zuständig, näm­lich was die Wohnbauförderung angeht.

Die Frage 18, denke ich, war einfach eine Frage dahin gehend, wie Sie sich bei einer Steuerreform für eine mögliche Absetzbarkeit von thermischen Sanierungskosten ein­setzen werden. Das hat wohl mit Zuständigkeit nichts zu tun, sondern das ist einfach eine politische Maßnahme. Wir sagen, das ist eine wichtige Maßnahme, auch für Ihren Zuständigkeitsbereich, und das ist eine wichtige Maßnahme vor allem auch für die regionale Wirtschaft. Ich meine daher, diese Frage ist sehr wohl auch zulässig.

Nun zu einer Frage, die Sie beantwortet haben; es geht um die unzureichende Umset­zung der Gebäuderichtlinie in Österreich. Da haben Sie geschrieben, dass Sie auf­grund des Übersichtsberichts, den Sie abgeliefert haben, davon ausgehen, dass die Bewertung der Europäischen Union positiv ausfallen wird. Es würde mich interessie­ren, wie Ihre Begründung ausgeschaut hat und wieso Sie sich auf diese Annahme stüt­zen.

Fakt ist, die thermische Sanierung ist als Beschäftigungsmaßnahme vor allem auch in den regionalen Betrieben, bei den KMUs wirksam. Sie eröffnet Einsparungsmöglichkei­ten für die Haushalte, für die Bevölkerung. Gerade im Bereich der Raumwärme gibt es auch großes Potential, was Klimaschutz, was CO2-Einsparungen angeht. Das hat auch der Rechnungshof beschrieben. Umso unverständlicher ist es meiner Meinung nach, dass hier nicht mehr hineingegangen wird, wenn sich diese Maßnahme noch dazu, wie meine Kollegin Moser schon ausgeführt hat, selbst rechnet.

Es gibt diesbezüglich bereits ein Investitionsvolumen, das ausgelöst wurde, von fast 700 Millionen €. Und, wie angeführt, über die Mehrwertsteuereinnahmen trägt sich die­se Maßnahme selbst. Wir erleben zurzeit eine Wirtschaftskrise, es gibt aber einen Be­reich, der boomt, der auch tatsächlich Effekte auf die regionale Wirtschaft hat. Daher ist es für mich einfach nicht nachvollziehbar, dass wir in diesen Bereich nicht mehr hin­eingehen.

Ich fordere Sie noch einmal auf, die Maßnahmen zu erweitern, auszubauen und zu ver­längern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Ing. Westentha­ler: Darf er das überhaupt? Ein zweites Mal?)


15.42.53

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Kollegin, ich möchte einfach nichts im Raum stehen lassen. Der eine Punkt, den


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