Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 137

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Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal auf eines verweisen, was mir beson­ders am Herzen liegt: Wir reden jetzt von einer Verbesserung der Information insge­samt für die Kunden, für die Konsumenten. Und wir haben derzeit ein Verfahren lau­fen – ich spreche jetzt über die Causa Meinl –, bei dem wir nahezu tagtäglich mit Infor­mationen in den unterschiedlichen Medien zugeschüttet werden, wo zu lesen steht: Fakt ist – und dann steht das Gegenteil von dem, was innerhalb der Judikatur durch Urteile, durch Entscheidungen bis jetzt festgestellt worden ist.

Wenn wir schon über Aufklärung reden, wenn wir schon darüber reden, dass die Kon­sumenten darüber informiert werden sollen, was tatsächlich Sache ist, so glaube ich, sollte uns auch etwas zu dieser, wie ich meine, sehr dreisten Vorgangsweise einfallen, weil man schlicht und einfach das, was gerichtliche Urteile festgelegt haben, die nicht mehr angefochten werden können, in derartigen Aussendungen, in derartigen Werbun­gen auf den Kopf stellt und damit die Konsumenten wieder massiv hinters Licht führt.

Ich meine, dass uns diesbezüglich doch noch das eine oder andere einfallen sollte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.


15.47.27

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin, danke für die Worterteilung! Ich darf eingangs Bezug nehmen auf den Erstredner, Herrn Abgeordneten Königshofer, der diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass genommen hat, um unser Bankenpaket wieder in Diskussion zu stellen. Ich darf mit einem Zitat des Gouverneurs der Oester­reichischen Nationalbank beginnen.

Universitätsprofessor Dr. Ewald Nowotny hat letzte Woche dazu festgehalten, dass „die österreichischen Banken die letzten Monate dazu genutzt haben, ihre Krisenre­sistenz zu festigen. Die Gewährung von bislang rund Euro 6 Mrd staatlicher Kapital­maßnahmen, zusätzlich zu privaten Eigenkapitalzuschüssen, die Begebung von etwa Euro 16 Mrd bundesgarantierten Bankanleihen und die Aktivitäten der Clearing Bank haben hierzu wesentlich beigetragen“.

Zweiter Punkt – weil Sie wieder einmal die Offenlegung der Verträge mit den Banken angesprochen haben –: Auch dazu habe ich eigentlich schon mehrfach Stellung ge­nommen, insbesondere in den Sitzungen des zuständigen Ausschusses. Alle we­sentlichen Inhalte, was die Konditionen betrifft, was die Instrumente betrifft, sind im Ge­setz, in der Verordnung und auch in der EU-Beihilfengenehmigung vorgegeben. Und im Hauptausschuss des Nationalrates wird ja von uns auch sehr detailliert periodisch über Vertragsinhalte berichtet. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist: Wir müssen auch sehen, dass es nicht ganz unproblematisch ist, wenn wir darüber hinausgehen, weil natürlich die Banken als Vertragspartner auch einen Anspruch auf Wahrung der Amtsverschwiegenheit geltend machen können. Dass wir hier einerseits unserer Berichtspflicht gegenüber dem Parlament, so weit es möglich ist, nachkommen, andererseits aber auch die Wahrung der Amtsverschwie­genheit im Auge behalten, das bitte ich auch von Ihrer Seite her zur Kenntnis zu neh­men. (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.)

Der dritte Redner – auch ein Redner Ihrer Fraktion (in Richtung FPÖ) – hat kritisiert, dass wir bei dem vorliegenden Verhandlungsstück, beim Zahlungsdienstegesetz, Zah­lungsdienste in der Form organisiert hätten, dass auch eingehende Zahlungen in US-Dollar geregelt sind.

 


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