Ich kann nur sagen, das ist falsch, was Sie hier sagen. – Richtig ist vielmehr, dass das natürlich gilt, wenn die Zahlungseingänge in Euro erfolgen, beziehungsweise in einer EWR-Währung, aber nicht was den US-Dollar betrifft. Also die Behauptung, die von Ihnen hier aufgestellt worden ist, entbehrt der rechtlichen Grundlage in diesem Gesetz. (Abg. Neubauer: Da müssen Sie mit der Wirtschaftskammer reden! Die macht die Aussendungen!)
Meine sehr geehrte Damen und Herren, es ist die Aufgabe jedes Abgeordneten, sich selbst zu erkundigen und nicht auf Aussendungen von Institutionen Bezug zu nehmen. (Abg. Neubauer: Ja, ja!) Ich glaube, Sie stimmen hier über eine Gesetzesvorlage ab, die Sie selbst lesen sollten. Das gilt meines Erachtens für alle Fraktionen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wo bringt dieses Gesetz wesentliche Verbesserungen? Wir beschließen ja dieses Gesetz einerseits – wie vom Abgeordneten Kogler richtigerweise angemerkt worden ist –, um zwei Richtlinien der Europäischen Union umzusetzen, andererseits haben wir ja auch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das uns veranlasst, zu dieser heutigen Beschlussfassung zu kommen.
Wo sehe ich die wesentlichen Verbesserungen? Einerseits in der Einlagensicherung, andererseits in den Informationspflichten und drittens – vom Abgeordneten Krainer schon angesprochen – vor allem in den konsumentenpolitischen Verbesserungen, die damit geschaffen werden.
Wir haben jetzt mit diesem Gesetz eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch zu sehen, dass dadurch auch die Rechtssicherheit steigt – für die Kunden, aber auch für die Banken.
Es gibt mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte, die angeboten werden. Diese Bestimmungen, die Sie heute beschließen, sind ein wesentlicher Beitrag dazu, das Vertrauen in den Finanzmarkt insgesamt zu stärken, weil dadurch ein reibungsloses Funktionieren gefördert wird. Die Erhöhung der Einlagensicherung bei den juristischen Personen kommt vor allem den KMUs zugute, was in der wirtschaftlichen Situation, in der wir jetzt sind, auch ein notwendiger und wichtiger Impuls ist.
Die Verkürzung der Auszahlungspflichten für die gesicherten Einlagen ist im Sinne der Konsumenten zu sehen. Somit ist dieses Gesetz eines, das vor allem die Interessen der Konsumenten im Auge hat, aber auch unsere Klein- und Mittelbetriebe stärkt und insgesamt einen wichtigen Beitrag leistet, weiterhin das Vertrauen in unseren Finanzmarkt zu festigen. Meine sehr geehrte Damen und Herren, am Finanzmarkt, der im Vorjahr sicherlich in einer ganz schwierige Phase war, ist jetzt – Gott sei Dank, sage ich – wieder viel an Stabilität und Normalität eingekehrt.
Daher halte ich es auch für richtig – was die Einlagensicherung betrifft –, dass wir hier wie im Gesetz vorgesehen vorgehen und diese uneingeschränkte Einlagensicherung auslaufen lassen, weil das auch ein Ausdruck des Funktionierens des Bankensektors und des Finanzmarkts ist, wenn wir diesen Schritt setzen können.
Ich schließe mit den Worten, mit denen ich begonnen habe. Unser Bankensystem hat sich in dieser Krise bewährt. Das sieht nicht nur der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank so, sondern das wird auch international so gesehen. Wir haben zum Beispiel in den USA nur ein Engagement von 4 Prozent in einer Größenordnung von insgesamt 14 Milliarden €, während unser Engagement bei unserem tschechischen Nachbarn in diesem Bereich bei 39 Milliarden € liegt und hier natürlich auch unser Bezug zur Realwirtschaft weit direkter und stärker gegeben ist als eben zu einem Finanzmarkt, bei dem die Turbulenzen besonders stark waren, wie in den USA.
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