Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 139

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Mit der heutigen Beschlussfassung kommt ein weiterer, wichtiger Mosaikstein dazu, um den Finanzmarkt in Österreich in einem möglichst ruhigen Fahrwasser zu haben. Daher sage ich, es ist gut, dass wir zu dieser Beschlussfassung des Zahlungsdienste­gesetzes kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort mit 4 Minuten gewünschter Redezeit. – Bitte.


15.55.48

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Der vorliegende Entwurf soll im Sinne der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie Verbesserungen für KonsumentInnen bringen. Das tut er im Großen und Ganzen auch, und deshalb sind wir durchaus dafür.

Allerdings gibt es einen Punkt, der schon zu hinterfragen ist und der jeden, der das Service von Banken in Anspruch nimmt, ganz direkt betrifft. Wir haben die Situation – noch immer –, dass neben den ohnehin für Überweisungen fälligen Gebühren noch dazu kommt, dass die beteiligten Banken – also sowohl die Bank des Auftraggebers als auch diejenige des Empfängers –, sagen wir, durch gewisse Verzögerungen bei der Überweisung so etwas wie ein Körberlgeld einstreifen.

Konkret ist es so: Man erteilt den Überweisungsauftrag – sei es durch die Abbuchung vom eigenen Konto oder eben durch eine Bareinzahlung –, jedenfalls stellt man sein Geld sofort zur Verfügung. Die Bank gibt es aber ihrerseits nicht unmittelbar frei, son­dern das dauert noch. Ähnlich ist es dann auch bei der Empfängerbank. Da ist es dann wieder so, dass das Geld, wenn es dann endlich eingetroffen ist, nicht sofort wertge­stellt wird. Auch da dauert es wieder.

Meine Damen und Herren, diese Verzögerung geht voll auf Kosten der Kunden und Kundinnen, der Konsumenten und Konsumentinnen. Die Banken hingegen profitieren! Sie profitieren gleich drei Mal.

Zum Ersten: Sie ersparen sich die Habenszinsen von dem Konto, von dem überwiesen wird, denn dort ist das Geld ja gleich weg. Sie verdienen dann zum Zweiten, weil sie die Möglichkeit haben, das Geld in dieser Zwischenphase kurzfristig zu veranlagen – Geld, das ihnen eigentlich gar nicht gehört. Zum Dritten verdienen sie dann häufig noch durch Sollzinsen, die sie vom Konto desjenigen verrechnen, der diese Überwei­sung empfängt, womöglich sein Konto überzogen hat, aber die Gutschrift kommt und kommt nicht. Er muss also Überziehungszinsen länger zahlen als notwendig. (Abg. Mag. Kogler: Sauerei!)

Meine Damen und Herren, diese Problematik ist uns seit Jahren bekannt. Wir Grüne haben bereits in der letzten Legislaturperiode einen Antrag dazu eingebracht. Aber wie so oft wurde dieser Antrag vertagt – damals mit der Argumentation, es käme ohnehin die Umsetzung der EU-Richtlinie, die wir heute hier haben.

Meine Damen und Herren, diese Argumentation führte dazu, dass wir jetzt über einein­halb Jahre gewartet haben, in denen die Kunden und Kundinnen zahlen und die Ban­ken profitieren. Das ist wirklich schade und letzten Endes vertane Zeit. Jetzt entspre­chen Sie der EU-Richtlinie, zumindest im Hinblick auf die sofortige Wertstellung, also die Seite, die die Empfängerbank betrifft. Da kommt es zu einer Verkürzung.

Allerdings – Herr Abgeordneter Jarolim, darauf muss man unbedingt hinweisen –: Bei der Verkürzung der Überweisungsdauer räumen Sie den Banken weiterhin eine Über­gangsfrist bis 2012 ein. Das heißt drei weitere Jahre, in denen die KundInnen wieder zahlen und die Banken hinten herum profitieren. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

 


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