Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 140

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Herr Abgeordneter Stummvoll, ich verstehe schon, dass Sie sagen, elektronische Um­stellungen funktionieren nicht von heute auf morgen. Das verlangt ohnehin niemand. Aber dass es drei Jahre dauern soll, bis so eine Umstellung stattfindet, das ist wirklich unglaubwürdig. Würde das stimmen, müsste ich mir enorme Sorgen um den techno­logischen Standard unserer heimischen Banken machen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, eine weitere Verzögerung ist einfach nicht einzusehen, und wir fordern deshalb, dass eben diese verkürzte Überweisungsdauer ähnlich wie bei der Wertstellung bereits ab November dieses Jahres wirksam wird.

Es ist nicht einzusehen, warum die Kundinnen und Kunden noch länger bis 2012 auf diese Verbesserung warten sollen. Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 lautet § 42 Abs 1 wie folgt:

„(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers hat sicherzustellen, dass der Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorganges ist, dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Empfängers spätestens am Ende des dem Tag des Eingangszeitpunktes (§ 38) folgen­den Geschäftstages gutgeschrieben wird. Bis zum 1. Jänner 2012 können der Zahler und sein Zahlungsdienstleister jedoch eine Frist von maximal drei Geschäftstagen (§ 28 Abs 1 Z 2 lit. e und § 32 Abs 1) vereinbaren. Diese Übergangsfrist gilt nicht für innerstaatliche Überweisungen. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge ver­längern sich diese Fristen um einen weiteren Geschäftstag. Für Zahlungsvorgänge ge­mäß § 1 Abs 4 Z 4 darf die vereinbarte Ausführungsfrist vier Geschäftstage nach dem Eingangszeitpunkt nicht überschreiten.“

*****

Ich bitte Sie, diesem Antrag im Interesse der Konsumenten und Konsumentinnen, der Bankkundinnen und -kunden zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Birgit Schatz, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienste­gesetz - ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgehoben wird (213 d.B.)

 


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