kalkulieren bei einer europaweiten Umstellung: Wir haben 27 europäische Länder mit völlig unterschiedlichen Standards, vor allem im IT-Bereich und in vielen anderen Bereichen. Da braucht man einfach auch eine bestimmte Zeit, um die jetzt so wichtigen Maßnahmen und einheitlichen Rahmenbedingungen für Banken, für Konsumenten europaweit festzuschreiben.
Es ist erfreulich, dass das jetzt auch in Österreich mit einfließen kann. Wir haben hier für alle unsere Konsumenten und Marktteilnehmer gleiche Bedingungen, gleiche Produkte, und es kann dadurch keine weiteren Wettbewerbsverzerrungen mehr geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist es mir auch, dass es gerade auch bei der Einlagensicherung zu einer Harmonisierung kommt, auch zu einer Harmonisierung bei den klein- und mittelständischen Unternehmungen gegenüber den Privatpersonen. Hier haben wir vorweg einmal als ersten Schritt diese 50 000 € Einlagensicherung, und mit 1.1.2011 wird hier auch entsprechend angehoben, nämlich auf 100 000 €. Somit sind juristische Personen und Privatpersonen gleich gestellt.
Ich bin auch sehr dafür, dass wir mit 1. Jänner 2010 wieder auf die 100 000 €-Einlagensicherung insgesamt bei natürlichen Personen zurückgehen, weil es nicht so sein kann, dass es hier eine Hängematte für Spekulationslustige gibt, die der Staat beziehungsweise der Steuerzahler letztlich immer wieder zu bezahlen hätte.
Wir wissen, was diese Bankenkrise im Vorjahr insgesamt weltweit an Haftungsübernahmen der Nationalstaaten und Sicherheitsleistungen der Staaten ausgelöst hat. So wissen wir etwa, dass in Europa rund 2,5 Billionen € notwendig waren, um hier entsprechende Haftungen und Sicherheiten zu übernehmen. In den USA waren es in etwa 1,2 Billionen €, in China 465 Milliarden €. Ich glaube, es ist ganz wichtig und wesentlich, Herr Staatssekretär, dass wir alles daransetzen, dass wir zumindest einmal auf europäischer Ebene eine Finanzmarktaufsicht haben, ebenso auf internationaler Ebene, die solche Spekulationen und Bankgeschäfte, die uns wirklich ganz große Sorgen bereitet haben, in Hinkunft verhindern können. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 207 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich lasse zunächst über den Zusatzantrag, anschließend über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Zur Abstimmung kommt nun der Zusatzantrag der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung einer neuen Ziffer in Artikel 3 und die sich daraus ergebenden Umnummerierungen betrifft.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Artikel 2 § 42 bezieht.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
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