Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage samt Titel und Eingang.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (214 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Auer mit 5 Minuten gewünschter Redezeit. – Bitte.
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Änderung des Katastrophenfondgesetzes sichern wir den Feuerwehren eine Art Budgetgarantie, unabhängig von der Wirtschaftskraft, unabhängig vom Steueraufkommen. Damit ist sichergestellt, dass jährlich 93 Millionen €, zusammengesetzt aus Feuerschutzsteueraufkommen und aus den Mitteln der Katastrophenfonds, für die Feuerwehren zur Verfügung stehen. Es ist damit eine mittelfristige Sicherung der Investitionsplanung gegeben.
Wir alle freuen uns, meine Damen und Herren, wenn eine Einsatzkraft benötigt wird, sei es Bergrettung, Feuerwehr, Rotes Kreuz, und rasche Hilfe kommt. Aber es wird auch manchmal gesagt: So viel Geld und so viel Fahrzeuge und neue Zeugstätten und was weiß ich, und ob denn da nicht allzu viel zur Verfügung gestellt würde.
Ich sage ausdrücklich, das ist der Mindestbedarf, den wir gerade haben. Der Mindestbedarf!
Entlang der Autobahnen werden Lärmschutzwände – ich behaupte, manchmal zu viele (demonstrativer Beifall des Abg. Neubauer) –, Tunnels, Übertunnelungen und so weiter gemacht. Das ist für die Anrainer im Hinblick auf den Lärmschutz durchaus erfreulich, aber welche Erschwernisse, welche Gefahren das für die Rettungskräfte bedeutet, ist den meisten Menschen nicht bekannt. Wir brauchen andere Atemschutzgeräte, mit größerem Luftvolumen, weil hier nicht nur der Zufahrtsweg oder der Zugangsweg, sondern auch der Rückzug mit einkalkuliert werden muss.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite