Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 147

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für die Einsatztätigkeiten von Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen notwendig sind, vorsieht.“

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Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, darüber nachzudenken, ob wir in dieser Rich­tung nicht etwas machen können, und diesem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Es lebe unser Feuerwehrwesen! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Weinzin­ger eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Weinzinger, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Mehrwertsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen

eingebracht in der 26. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. Juni 2009 im Zuge der Behandlung des Berichtes des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (214 d.B.)

In Österreich gibt es hunderttausende Freiwillige, die unentgeltlich bei Feuerwehr und Rettung tätig sind. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unseres hohen sozialen Standards. Die Sicherheit in Österreich könnte ohne die genannten Organisationen nicht in diesem Maße gewährleistet wer­den.

Eine Studie etwa hat ergeben, dass sich eine Berufsfeuerwehr erst ab einer Stadt mit 100.000 Einwohnern rechnet. Somit stellen die Freiwilligen Feuerwehren eine uner­setzliche Stütze in unserem Sozialstaat dar. Da es praktisch in jeder Gemeinde und in den meisten Ortsteilen eigene Feuerwehren gibt, sind die freiwilligen Helfer rasch am Einsatzort und können schon alleine dadurch jedes Jahr zahlreiche Menschenleben retten.

Die Finanzierung der Hilfsorganisationen erfolgt über Spenden und Förderungen von Ländern und Gemeinden. Bei der Anschaffung größerer Geräte, die für den Einsatz benötigt werden, gibt es oft Spendenaktionen, an denen sich die Einwohner der jeweili­gen Gemeinde bzw. der jeweiligen Region stets gerne beteiligen, um die Organisatio­nen zu unterstützen und für die eigene Sicherheit einen Beitrag zu leisten.

Es ist allerdings schwer einzusehen, warum Feuerwehren und Rettungshilfsorganisa­tionen bei der Anschaffung der betreffenden Geräte zusätzlich durch die Mehrwert­steuer belastet werden. Diese Organisationen übernehmen Aufgaben, die sonst die öffentliche Hand zu tragen hätte. Jede angeschaffte Gerätschaft kommt daher auch der öffentlichen Hand zugute.

Deshalb ist ein gerechtes Fiskalmodell zu schaffen, das für den Ankauf von für den Einsatz notwendigen Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen eine Mehrwertsteuerrückvergütung ermöglicht.

 


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