Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 150

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re Gesellschaft. Vor allem in Katastrophenfällen wird eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeit von freiwilligen Helferinnen und Helfern ist. Zudem nehmen sie ihre Aufgaben oft bis zur totalen Erschöpfung wahr. Auch setzen Freiwillige beim Ein­satz ihre Gesundheit, manchmal sogar ihr Leben aufs Spiel.

Was freiwillige Helferinnen und Helfer beispielsweise bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bergrettung im Interesse der Bevölkerung leisten, ist beeindruckend. Für sie ist Solidarität kein leeres Wort, sondern wird ständig von ihnen gelebt. In Zeiten, in denen oftmals Eigennutz und Egoismus dominiert stellen sie ihre Freizeit und ihre Energie der Allgemeinheit zur Verfügung.

Es ist daher höchste Zeit, dass die unermüdliche und unentgeltliche Arbeit dieser Men­schen endlich entsprechend honoriert wird. Dies soll aber nicht durch Gesten und Lip­penbekenntnisse, sondern durch konkrete Aktionen erfolgen.

Ein Maßnahmenpaket für die freiwilligen Helferinnen und Helfer muss geschnürt wer­den, um Schutz und Sicherheit auch für die Freiwilligen zu gewährleisten. Denn die Freiwilligenarbeit muss jene Wertschätzung bekommen, die sie verdient. Zudem sind Anreize zu schaffen, um mehr Menschen zu einer Mitarbeit bei einer Hilfsorganisation zu animieren.

Daher sollen Personen, die in Hilfsorganisationen tätig sind, bei einer Anstellung im öf­fentlichen Dienst bevorzugt behandelt werden. Auch Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen sollen einen Bonus erhalten. Weiters muss ge­währleistet werden, dass es für Freiwillige in Hilfsorganisationen einen weitergehenden Versicherungsschutz gibt.

Da Feuerwehrleute und Helfer von freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen durch ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu einem Kostenfaktor für die Unternehmer werden können sollen Betriebe, die ihren Mitarbeitern den Einsatz in Hilfsorganisationen er­möglichen, steuerliche Anreize wie die Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsät­zen bekommen.

Weiters muss eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen umgesetzt werden.

Da freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen bei Einsätzen regelmäßig schwers­ten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind sollen auch diese bei der Schwerarbeiterregelung berücksichtigt werden.

Zudem muss die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwilligen Hilfsorganisa­tionen insbesondere bei freiwilligen Feuerwehren umgesetzt werden.

Weiters soll eine bessere Unterstützung bei der Ausstattung an Geräten bei freiwilligen Hilfsorganisationen wie Feuerwehren etc. sichergestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen in der Freiwilligenarbeit ehest möglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entspre­chenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:

einen weitergehenden Versicherungsschutz für Freiwillige in Hilfsorganisationen,

Bonus für Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen,

 


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