„Im Rahmen des Allgemeinen Einkommensberichts ist es auch in Zukunft nicht vorgesehen, Kollektivvertrag oder die Berufsjahre in die Analyse mit einzubeziehen, da einerseits die genannten Kriterien keine gesetzlichen Gliederungsmerkmale des Art. 1 § 8 des Bezügebegrenzungsgesetzes sind, auf dem die Erstellung des Allgemeinen Einkommensberichts beruht und andererseits in den verwendeten Datenquellen (Lohnsteuerdaten, Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger und Daten des Mikrozensus) keine Informationen zu den kollektivvertraglichen Regelungen bereitstehen.“
Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Ermächtigung für die Statistik Austria beinhaltet, Mindestgliederungen, wie etwa die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb, Anzahl der Berufsjahre, etwaige Zusatzqualifikationen etc., in einer Studie zu erheben und, bei Vorliegen der Ergebnisse, diese dann auch zukünftig als Grundlage für die Einkommenserhebung in den Einkommensbericht einfließen zu lassen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm für 5 Minuten. – Bitte.
11.36
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu meiner Vorrednerin: Die Statistik Austria braucht sich eigentlich nur an die Gebietskrankenkassen zu wenden. Dort liegt all das auf – ist nicht nur einsehbar, sondern auch abrufbar –, was Sie in Ihrem Antrag einfordern. – Das nur der Ordnung halber.
Hohes Haus! Uns liegt der Bundes-Gleichbehandlungsbericht vor, der aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil informiert über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung, und der zweite Teil berichtet über die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission im Zeitraum März 2006 bis März 2008. Erfasst wurden dabei selbstverständlich nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch der Rechnungshof, Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Präsidentschaftskanzlei, Parlamentsdirektion und auch das AMS.
Dieser heutigen Debatte sind mehrere Presseaussendungen vorangegangen, auch seitens unserer Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, und ich möchte jetzt ganz kurz darauf eingehen. Frau Bundesministerin, Sie meinen in einer APA-Aussendung, dass Sie alles daransetzen werden, Vollzeitarbeit für Frauen durch bessere Betreuungsmöglichkeiten zu erreichen, und lehnen Teilzeitarbeit mehr oder weniger ab.
Dazu möchte ich ganz klar Position beziehen. Sie sagen, Teilzeitarbeit kann eine Falle sein. – Alles im Leben kann eine Falle sein, wenn man das so sieht! Ich breche heute eine Lanze für die Teilzeitarbeit, weil Teilzeitarbeit den Frauen die Möglichkeit eröffnet, sowohl im Beruf zu verbleiben, den Anschluss nicht zu verlieren, als gleichzeitig auch das zu tun, was sie von Herzen wollen – Frauen und Männer –, nämlich: sich der Familie und den Kindern zu widmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)
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