von familienpolitischen Rahmenbedingungen und schon gar nicht von der Stärkung der Stellung der Frau als Mutter zu trennen. Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht und auch die Direktzahlungen sind keine Almosen und kein selbstloses Geschenk, das der Staat macht, sondern der gerechtfertigte Ausgleich, der den Eltern für die enorme und unersetzliche Leistung zusteht, die sie erbringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Nur durch die Kinder sowie die damit verbundene Betreuung und Erziehungsarbeit, die die Mütter leisten, sind die Pensionen auch für die Zukunft gesichert. Schon heute, meine Damen und Herren, wandern rund 7 Milliarden € von den Mehrkinderfamilien zu den kinderlosen und auch zu den Einkind-Familien. Die Vernachlässigung des systemnotwendigen generativen Beitrags des Pensionsvertrags muss im Interesse aller allerdings korrigiert werden.
Im Durchschnitt bedeutet jedes Kind für die Mütter einen Pensionsverlust von rund 10 Prozent, umgerecht ungefähr 70 € pro Monat. Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen Fällen überhaupt keine Pension und mit der Pensionsreform 2003, meine Damen und Herren, im Zuge derer die Durchrechnung auf die Lebensarbeitszeit eingeführt wurde, ist die Situation in vielen Fällen noch schlimmer geworden, weil natürlich dadurch den Müttern die Kindererziehungszeiten fehlen, was dann die Pensionszeiten betrifft.
Es ist daher notwendig, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln. Das würde bedeuten, dass diese 70 € pro Monat wieder den Familien und den Müttern zugute kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Erziehung und die Betreuung von Kindern müssen in einem gerechten Pensionssystem sowohl von der Beitragsseite als auch in der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden. (Beifall bei der FPÖ
Daher, meine Damen und Herren, stellen die Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Mag. Unterreiner und weitere Abgeordnete folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Mag. Unterreiner und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln sowie einen Entwurf für ein Pensionsmodell vorzulegen, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemessener Weise berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, jenen Pensionistinnen, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder nur einen geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
11.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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