Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 68

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kleiner wird und die Täter rasch und konsequent zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall bei den Grünen.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


12.41.20

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschau­er! Schülerinnen und Schüler aus Fohnsdorf, hallo! Ich freue mich, dass ihr da seid. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, zunächst ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen mei­ner Vorrednerinnen.

Zur Kollegin Gartelgruber: Ich hätte gerne gewusst, in welchem Budgetposten sich die milliardenteuren Transferleistungen zum Ausgleich zwischen den Geschlechtern befin­den. Es würde mich wirklich interessieren, wo das drinnen steht.

Und was das Thema „Teilzeit“ betrifft, meine ich: Es ist an der Zeit, dass wir daran den­ken, dass, wenn es um die Betreuungspflichten in ihren vielfältigsten Formen geht, die Reduzierung der Arbeitszeit für beide Geschlechter Gültigkeit haben kann beziehungs­weise eine Möglichkeit sein kann.

Zur Kollegin Schenk: Ich verstehe, dass Sie als junge Frau Wert darauf legen, dass Sie Qualitäten haben beziehungsweise qualifiziert sind, aber ich vertrete auch die Meinung, dass Quote und Qualität einander nicht ausschließen. (Beifall der Abg. Mag. Wurm.)

Meine Damen und Herren, wir behandeln den ersten Bericht, der die Themen Gleich­behandlung, Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und auch Antirassis­mus zum Inhalt hat – ein Aufgabengebiet, das sehr, sehr groß ist. Dieser Bericht ist sehr umfassend. Seit 2004 enthält das Gleichbehandlungsgesetz auch verpönte Diskri­minierungsgründe, die den gesamten Bereich der Arbeitswelt umfassen.

Bei der Beschäftigung mit dem Inhalt dieses Berichtes fällt auf, wie vielfältig die Fallbei­spiele sind. In diesen Beispielen geht es um Würde, um Respekt und um Menschen­rechte, vor allem auch um Frauenrechte.

Vielfach wird in diesem Bericht auch aufgezeigt, welch unerträglichen Situationen manchmal Frauen, Menschen, ausgesetzt sind und wie Machtpositionen schamlos ausgenützt werden. Umso wichtiger ist die Einrichtung der Gleichbehandlungskommis­sion, die Einrichtung der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Der weitere Ausbau beziehungsweise die Zurverfügungstellung von weiteren Ressour­cen ist ein wichtiger Aspekt, dem noch mehr Augenmerk zugewendet werden muss. Ich weiß mich da im Einklang und im Einverständnis mit der Frauenministerin.

Interessant sind auch die Vorschläge, die im Bericht beinhaltet sind: zum einen, dass angemessene und verbindliche Fristen gefordert werden, und zum anderen, dass die Dauer der Verfahren sehr genau und sehr kritisch betrachtet werden muss.

Das heißt, das Gleichbehandlungsgesetz muss immer wieder auf seine Effizienz hin überprüft werden, es muss weiter aus- und umgebaut werden. Rechte, Menschen­rechte, Frauenrechte stehen im Vordergrund, Ungleichbehandlung können und dürfen wir nicht zulassen. Es geht aber auch um den gleichberechtigten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und um die gleichberechtigte Versorgung mit denselben.

Meine Damen und Herren! Wir feiern am 1. Juli den 30. Geburtstag des Gleichbehand­lungsgesetzes, das als Grundlage für das österreichische Arbeitsrecht und für dessen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite