Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 70

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Wir entwickeln diesen sogenannten Gehaltsrechner gemeinsam mit den Sozialpart­nern. Wir hoffen, dass wir mit dieser Arbeit im Herbst so weit kommen, dass wir dann im Frühjahr nächsten Jahres der Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten können, zu erfah­ren – und ich glaube, das schadet nicht –, was an Gehaltszahlung in welcher Bandbrei­te in einer Branche üblich ist. Dann kann sich nämlich jeder, der in diese Branche ein­steigt, von Haus aus ein Bild davon machen und weiß, wo er steht. Das ist auch ein Aspekt, der dazu dient, bei den Einkommensdifferenzen einen Schritt weiterzukom­men. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kopf.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fuhrmann. – Bitte.

 


12.49.52

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft doch von sehr vie­len Männern, aber vor allem von Frauen kontaktiert wurde, zeigt, dass es tatsächlich noch sehr, sehr viele Fälle gibt, wo Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeiten passie­ren.

Ich denke aber, dass die Tatsache, dass in den Jahren 2006 und 2007 die Gleichbe­handlungsanwaltschaft so oft kontaktiert wurde, wiederum ein Zeichen dafür ist, dass auch ein Schritt dahin gehend gesetzt wird, Ungerechtigkeiten aufzuzeigen. Wir leben zwar in einer aufgeklärten Gesellschaft, aber trotzdem besteht oft ein Hemmnis bei vie­len Betroffenen, vor allem bei vielen Frauen, einen so großen Schritt zu tun und tat­sächlich Ungerechtigkeiten aufzuzeigen. Deshalb denke ich, dass die Tätigkeiten der Gleichbehandlungsanwaltschaft durchaus als großer Erfolg verbucht werden können.

Die Bundesarbeiterkammer machte darauf aufmerksam, dass die Gleichbehandlungs­anwaltschaft personell und ressourcenmäßig sehr eingeschränkt arbeitet, und hat an­geregt, eine umfassende Infokampagne zu den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu machen, um die Arbeit effizienter zu gestalten.

Wir haben in den vorhergehenden Debattenbeiträgen zum Thema Ungerechtigkeiten, die es zwischen Männern und Frauen gibt, mehrfach gehört, dass die wunschgemäße gleichberechtigte Partnerschaft im Bereich der Familie und vor allem die Gleichberech­tigung in der Berufs- und Arbeitswelt von großer Bedeutung sind.

Es ist auch schon gesagt worden – aber umso mehr möchte ich auch darauf hinwei­sen –, dass 85 Prozent der Beratungen im Tätigkeitsbereich der Anwälte zur Gleichbe­handlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt Frauen betroffen haben. Das heißt, es ist tatsächlich der Fall, dass es viele Frauen gibt, die ungerecht behandelt werden. Die Einkommensschere ist ein Thema, das auch in Zukunft weiterdiskutiert werden muss.

Faktum ist, dass EU-weit Frauen um 17 Prozent weniger verdienen als Männer. Sie ar­beiten vielfach in Teilzeitarbeitsverhältnissen, und das, obwohl jährlich mehr als die Hälfte der Uni-Absolventen Frauen sind. Da frage ich mich schon: Wo kommen unsere gut ausgebildeten Frauen, die nicht nur auf der Uni inskribieren, sondern ihr Studium auch erfolgreich abschließen, auf dem Arbeitsmarkt hin? Warum findet man die dort nicht?

Ich meine, dass man daher schon gezielt in der Jugendförderung ansetzen muss, vor allem wenn es darum geht, junge Mädchen dafür zu interessieren, welche Lehrberufe sie wählen können. Es ist nämlich noch immer so, dass sich junge Mädchen für tradi­tionelle Frauenberufe entscheiden, und zwar für Berufe wie Einzelhandelskauffrau, Fri­seurin und Bankkauffrau. Das sind Tätigkeitsbereiche, wo das Lohnniveau üblicherwei-


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