Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 71

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se etwas niedriger ist. In diesem Bereich ist also noch sehr viel Aufklärungsarbeit zu leisten.

Aber es ist auch in jenen Bereichen noch viel zu tun, wo es nach wie vor Ungerechtig­keiten gibt. Dazu gehören der Familienbereich und der Einkommensbereich. Hier hat die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Frau Bundesminister Heinisch-Hosek hat sich viel vorgenommen. Wir werden sie dabei unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Bundesministe­rin Heinisch-Hosek: Danke schön!)

12.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


12.53.34

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Sie sehen und hören noch einen beherzten Sprecher für die Sache der Frauen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Der Gleichbehandlungsbericht 2006/2007 zeichnet nicht nur zur Situation der Gleich­behandlung der Geschlechter ein ganz klares Bild, sondern auch zum Thema Antidis­kriminierung und Antirassismus.

Dass Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, zeigt die konstant auf hohem Niveau gelege­ne Zahl der Anfragen mit über 4 000 Fällen jährlich. Der Großteil der Beratungen mit über 70 Prozent bezieht sich auf die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Diesem hohen Bedarf sollte durch ausreichende personelle und mate­rielle Ressourcen in der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsan­waltschaft entsprochen werden, wie schon meine Kollegin Gabi Binder-Maier erwähnt hat, denn politischer Wille, gesellschaftlicher Rückhalt, rechtliche Rahmenbedingungen und institutionelle Strukturen sind eine Sache, aber die ausreichenden Ressourcen da­für sind eine andere.

Wie der Gleichbehandlungsbericht zeigt, ist auch der Beratungsbedarf im Bereich der Antidiskriminierung und des Antirassismus beachtlich. Dazu stellt der Bericht Folgen­des fest – ich zitiere –:

„In diesem sehr weiten Bereich des täglichen Lebens werden nach wie vor viele Men­schen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache oder ihrer Kultur zum Beispiel vom Zugang zu einer Bar, einer Diskothek, einem Fitnessstudio, einer Bank oder auch von der Miete einer Wohnung ausgeschlossen. In der überwiegenden Zahl dieser Fälle war die Dienstleistungsverweigerung zusätzlich mit verbalen rassistischen Belästigungen verbunden.“ – Zitatende.

Obwohl Integration auf der politischen Agenda weit oben steht, fühlen sich Einwande­rer und Angehörige ethnischer Minderheiten massiver Diskriminierung ausgesetzt – lei­der nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa –, wie eine Umfrage der Europäi­schen Agentur für Grundrechte aus 2009 bestätigte.

Meine Damen und Herren, das ist auch kein Wunder, denn es wird, wie wir alle wissen, gegen diese Gruppen oft gezielt und vorsätzlich Stimmung gemacht. Diffuse Ängste werden geschürt, fremdenfeindliche Aussagen ganz offen plakatiert, wie zum Beispiel auch im letzten EU-Wahlkampf. Aber das hat ja bekannterweise ganz besonders in Wien zu einer ordentlichen „Watschen“, wenn ich es so sagen darf, für diese Plakatie­rer und Werbetexter geführt, und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ. –Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Aber angesichts der negativen Stimmung, die einige wenige konsequent erzeugen und provozieren, wundern die Ergebnisse der Wertewandel-Studie für Österreich aus 2008


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