wenig, wo es heißt: autoritätsgläubig statt liberal, ausländerfeindlich statt weltoffen. – Das ist kein erfreuliches Bild für unsere Republik!
Um ein Auseinanderfallen der Gesellschaft zu verhindern, werden wir uns wohl oder übel verstärkt dem Kampf gegen Diskriminierung und Ausgrenzung noch intensiver mit verschiedensten politischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen widmen müssen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Der Wähler wird es euch danken!)
Zur Gleichstellung von Frauen und Männern selbst umreißt ein Bericht der Europäischen Kommission die wesentlichsten Aktionsfelder für die nächsten Jahre. Ich zitiere:
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für die Verwirklichung der allgemeinen Ziele der EU: Wachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt. Eine höhere Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt gewährleistet nicht nur deren wirtschaftliche Unabhängigkeit, sondern trägt auch wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme bei. Da Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen mit befristeten Arbeitsverträgen überrepräsentiert sind, werden sie aller Voraussicht nach stärker von den Auswirkungen des Konjunkturrückgangs auf den Arbeitsmarkt betroffen sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Gender-Mainstreaming-Ansatz bei den arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen weiterhin ausgebaut wird und dass die Bemühungen zur Beseitigung von Hindernissen für eine uneingeschränkte Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt fortgesetzt werden.“ – Zitatende.
Mit unserer Ministerin Heinisch-Hosek und unserem Sozialminister Hundstorfer haben wir engagierte KämpferInnen, und wir SozialdemokratInnen werden sie kräftig unterstützen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Wie hat denn die SPÖ in deiner Gemeinde abgeschnitten?)
12.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
12.57
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Schülerinnen und Schüler aus der Steiermark! Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erstellung des qualitativ hochwertigen Gleichbehandlungsberichtes beteiligt waren.
Wir haben in Österreich seit 1979 ein Gleichbehandlungsgesetz. Dieses hat zur Verbesserung der damals extrem schlechten arbeitsrechtlichen Behandlung von Frauen beigetragen und geholfen, die Gleichstellung im Arbeitsprozess voranzutreiben. In kleinen Schritten wurde dieses Gesetz durch Richtlinien ergänzt und durch einen Ministerialbeschluss verbessert. Dass dieses Gesetz jedoch einer größeren Novellierung unterzogen werden muss, darüber sind wir uns alle einig, denn innerhalb der vergangenen 30 Jahre hat sich nicht nur die Arbeitswelt, sondern die gesamte Gesellschaftspolitik verändert. Die Frauen haben sich in dieser Zeitspanne zu selbstbewussten Persönlichkeiten entwickelt, die nun speziell im Arbeitsleben einen wesentlichen Beitrag leisten.
Das ist auch der Grund, warum ich nun zum zweiten Teil des gemeinsamen Berichtes über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes Stellung nehme, wo ich als Themenschwerpunkt die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt wählte. Bereits die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit lässt sich oft schwer überprüfen, da natürlich die Arbeitnehmerinnen und
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