Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 87

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Zu beachten ist dabei aber vor allem, dass bei bereits getätigten Investitionen, die zum Beispiel in verschiedenen Gebieten von den Gemeinden durchgeführt wurden, auf je­den Fall auf den Werterhalt dieser Investitionen geachtet werden muss und dass man es, sozusagen als Gegenpol, gleichzeitig vermeiden muss, eine Marktmachtzentrie­rung zu erhalten und damit der Spekulation Tür und Tor zu öffnen.

Ich möchte in meiner Rede ein bisschen auch den kritischen Teil des Gesetzes be­trachten, und zwar frei nach Fichtenbauer: Es ist die edelste Pflicht der Opposition, Kri­tik zu üben.

Ein Teil, der das Procedere anlangt, ist, dass das Ganze nicht als Regierungsvorlage, sondern als Initiativantrag gekommen ist. Damit hat man sich, bewusst oder unbe­wusst, eine längere Begutachtungsperiode erspart. Es gibt auch zum Beispiel von der ISPA, den Internet-Providern, eine etwas kritischere Stellungnahme.

Des Weiteren ist diese Thematik nicht unbedingt so neu. Kollege Gartlehner hat in einer Presseaussendung selbst gesagt: Das bestehende Gesetz ist alt und längst über­holt, und es war dringender Handlungsbedarf gegeben. – Gut, wenn es so alt ist, dann hätte man verschiedene andere Sachen gleich noch mit einfließen lassen können, und die Begutachtung wäre dann nur das tolle Add-on gewesen.

Wünschen würden wir uns zusätzlich noch zum Beispiel Bürgerrechte, wie sie vor al­lem im Bereich der Funkanlagen abgehen.

Zusammenfassend sei gesagt: Wirklich rasch und günstig ist es, wenn wir diesen Technologiewechsel schaffen. Hoffen wir, dass es ein Schub für die neuen Technolo­gien ist, hoffen wir, dass es ein Schub für weitere, zusätzliche Arbeitsplätze ist! – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


13.49.16

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Im Telekommunikationsbereich müssen nachhaltige technologische Ände­rungen vorgenommen werden, um dem ständig steigenden Bedarf an schneller Über­tragung großer Datenmengen gerecht zu werden. Die EU-Kommission, die mit finan­ziellen Anreizen für große Telekommunikationsfirmen den Ausbau von Glasfasernet­zen fördert, möchte für einheitliche Vorschriften zur Telekommunikation in allen 27 Mit­gliedstaaten sorgen.

Gerade für unseren Wirtschaftsstandort Österreich ist es sehr wichtig, eine leistungsfä­hige Infrastruktur für den Telekommunikationsbereich zu haben. Der Ausbau der Breit­bandnetze ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, auch in Zukunft im Wettbe­werb mit in- und ausländischen Unternehmen bestehen zu können.

Zahlreiche Internet-Anwendungen verlangen eine immer größere Bandbreite. Da den­ke ich nicht nur an spezielle Firmen, die riesige Datenmengen verschicken, sondern auch an die Oma, die mit ihren weit entfernt wohnenden Enkelkindern am Bildschirm über Skype kommuniziert. Der Durchschnittsverbraucher hat einen Internet-Zugang mit 2 Megabit pro Sekunde, der den heutigen Anforderungen bei Weitem nicht mehr ge­recht wird.

Im internationalen Vergleich hinkt Österreich bei schnellen Internet-Anschlüssen noch hinterher. Außerdem gibt es noch immer weiße Flecken in unserem Land, die nicht mit Breitband versorgt sind. Das gilt vor allem für den ländlichen Bereich. Gerade dieser ländliche Raum muss heute ein wettbewerbsfähiger Lebens-, Arbeits- und Wirtschafts­standort sein. Um diesen Status weiterhin zu erhalten beziehungsweise zu forcieren, ist eine hoch entwickelte Technologie notwendig. Vorrangig ist eben der Ausbau von neuen Glasfasernetzen samt IP-Technologie bis in die einzelnen Haushalte.

 


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