Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 148

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Dafür ersuche ich auch diese Regierung, sich in Zukunft starkzumachen. Und haben Sie auch den Mut, zumindest – und da ist Europa etwas weiter als wir – den zukünfti­gen Kommissar dazu zu verpflichten, sich einem Hearing hier im Parlament zu stellen!

Die EU macht das ja: Bevor die Kommissare bestellt werden, gibt es ein Hearing. In Österreich gibt es das nicht – das Parteibuch lässt grüßen. Sie bestellen im Alleingang, im stillen Kämmerlein, ÖVP und SPÖ, wie es halt üblich ist, wie vor 30 Jahren, den Kommissar, schicken ihn nach Brüssel hinaus, nachdem ihn vorher der Hauptaus­schuss abgenickt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, das ist zu wenig, das ist nicht die Zukunft! (Beifall beim BZÖ.)

17.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. Die Gesamtrestredezeit, Frau Abgeordnete, beträgt 8 Minuten. – Bitte.

 


17.17.54

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundeskanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, allein schon Punkt 12 der gegenständlichen Dringlichen Anfrage ist ein Beleg dafür, wie unseriös diese Anfrage ist. Hier wird nämlich behauptet, dass die VertreterInnen von SPÖ und ÖVP im Geschäftsordnungskomitee vom 15. Juni 2009 „entgegen den vorherigen An­kündigungen das Rederecht von Europaabgeordneten im Plenum des Nationalrates abgelehnt“ haben.

Vonseiten der ÖVP ist das Rederecht der österreichischen Europaabgeordneten im Plenum des Nationalrates jedoch keineswegs abgelehnt worden. Ich habe im Ge­schäftsordnungskomitee darauf hingewiesen, dass dieses Rederecht für uns sehr wohl vorstellbar ist und wie es konkret ausgestaltet werden sollte. Folgende drei Punkte gilt es unseres Erachtens zu berücksichtigen:

Erstens soll es dieses Rederecht nur bei den Aktuellen Europastunden und nicht auch bei den Debatten zu den Europaerklärungen von Regierungsmitgliedern geben.

Zweitens muss die Gleichbehandlung aller österreichischen Europaabgeordneten si­chergestellt sein. Das heißt, es müssen nicht nur die von den Klubs entsandten Red­ner, sondern auch die von einer wahlwerbenden Partei gemäß der Europawahlordnung namhaft gemachten Abgeordneten entsprechend berücksichtigt werden. Andernfalls hätten nämlich alle österreichischen Europaabgeordneten im EU-Hauptausschuss und dem dazugehörigen Unterausschuss ein Rederecht, im Plenum hätten aber nur jene EU-Abgeordneten ein Rederecht, die einem Klub angehören. Das würde natürlich be­deuten, dass die Vertreter der Liste Martin im Plenum kein Rederecht hätten. Gegen eine solche sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung haben wir uns im Ge­schäftsordnungskomitee ganz klar ausgesprochen.

Drittens treten wir auch dafür ein, dass Stellungnahmen von EU-Kommissaren und sonstigen EU-Repräsentanten weiterhin nur im EU-Hauptausschuss und in informellen Plenarsitzungen möglich sein sollen. Da gilt es nämlich zu berücksichtigen, dass die Kommissare dem Europaparlament und nicht den nationalen Parlamenten verantwort­lich sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie ja wissen und wie es üblich ist, sol­len Geschäftsordnungsänderungen im Parlament von einer breiten Basis mitgetragen werden. Diese breite Basis war im letzten Geschäftsordnungskomitee nicht in Sicht, und daher haben wir dem von Frau Präsidentin Prammer vorgeschlagenen Kompro­miss zugestimmt.

 


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