Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 176

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2. Die Einführung einer verpflichtenden Vorschule für Kinder mit Wohnsitz in Österreich im letzten Jahr vor der Einschulung, wenn diese die deutsche Sprache für eine ordent­liche Teilnahme am Volksschulunterricht nicht ausreichend beherrschen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


18.52.16

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich kommt das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr nach Kärntner Vorbild! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Danke.

Das verpflichtende letzte Gratis-Kindergartenjahr mit sprachlicher Frühförderung als Schwerpunkt ist eine alte BZÖ-Forderung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben diese Forderung bereits in der letzten Legislaturperiode mittels vieler Anträge gestellt. Jetzt wird sie endlich umgesetzt.

Kärnten ist Vorreiter in Sachen Gratis-Kindergarten; in Kärnten wurde dieser bereits im Jahr 2006 eingeführt – unter Landeshauptmann Dr. Jörg Haider! (Beifall beim BZÖ.) Die Betreuungsquote liegt dort bei über 99 Prozent. Das ist ein sehr, sehr gutes Ergeb­nis. Wien schneidet in dieser Hinsicht sehr schlecht ab, da liegt eine nur 86-prozentige Betreuungsquote vor!

Kärnten ist dabei wie in vielen Bereichen Vorzeigebundesland. Ich darf an das Baby­geld, an das Schulstartgeld oder auch an das Jugendstartgeld erinnern. (Abg. Silhavy: Und an die leeren Kassen!) Und ich bin zuversichtlich, dass in Zukunft viel von unse­rem Bundesland Kärnten übernommen und auf Bundesebene umgesetzt wird, denn das ist wichtig und richtig! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Muttonen: Schulden!)

Die vorliegende Regierungsvorlage sieht eine zeitliche Befristung vor, was die Finan­zierungszusage betrifft. 280 Millionen € sind hierfür vorgesehen. Eine solche zeitliche Befristung ist aber angesichts der tendenziell über 2013 hinaus zu erwartenden stei­genden Betreuungsleistung aufgrund des notwendigen qualitativen und quantitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes, dessen Finanzierung gemäß den vorliegen­den Bestimmungen durch die Länder und Gemeinden zu tragen ist, nicht zu rechtfer­tigen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Bundeszuschuss dient der Abdeckung der Mehrkosten für Länder, wo diese durch den verpflichtenden Besuch des Kindergartens anfallen. Die Kosten sind für Fach- und Hilfspersonal zu verwenden, für den Betrieb, für Investitionen zur Erweiterung und der­artige Dinge.

Die Finanzierung des Gratis-Kindergartens muss aber unseres Erachtens weiter gesi­chert sein. Hier müssen die Weichen für die Zukunft gestellt werden und auch über das Jahr 2013 hinaus die Finanzierung des Gratiskindergartens sichergestellt sein, denn wenn für die Banken 100 Milliarden € zur Verfügung stehen, muss auch für dieses wichtige Projekt des Gratis-Kindergartens genügend Geld zur Verfügung stehen! (Bei­fall beim BZÖ.)

Diese Frage wurde Frau Staatssekretärin Marek im Ausschuss gestellt, und sie hat ge­antwortet, dass man aufgrund der Finanzrahmengesetze eine verbindliche Finanzie­rungszusage über diesen Zeitraum hinaus nicht machen könne. Das halte ich für keine gute Antwort! Die Antwort spricht für sich, daher möchte ich sie nicht weiter kommen­tieren.

 


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