Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 186

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Familienpolitik natürlich wesentlich mehr ist und dass wir das alleinige Heil nicht nur darin sehen können, dass der Besuch von Betreuungseinrichtungen gratis ist, und ver­gessen wir dabei bitte nicht, dass weiterhin die Eltern Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder haben sollen. (Beifall beim BZÖ.)

Den Eltern müssen wir auch andere Möglichkeiten geben – eben neben diesem Gratis-Kindergarten –, und ich darf da etwa nur anführen: Tageseltern, Tagesmütterbetreu­ung, damit auch solche Angebote wahrgenommen werden können. Wir vom BZÖ ha­ben ja bereits einen Antrag bezüglich eines Bundesrahmengesetzes zur einheitlichen Regelung für Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern eingebracht.

Aber auch jene Eltern, die sagen, dass sie, gerade wenn Kinder klein sind, also bis zum 5. Lebensjahr, diese vorwiegend zuhause betreuen möchten, und sich die Zeit da­für nehmen, sollten nicht benachteiligt werden, und wir sollten die Wertschätzung für diese Arbeit nicht vergessen.

Frau Staatssekretärin Marek, Sie haben ganz richtig gesagt, dass die Regierungen in den Jahren 2000 bis 2006 Pensionszeiten für Mütter geschaffen haben – und das ist richtig und gut; aber da sollte man schon auch weiterdenken: Können diese Pensions­zeiten nicht erweitert werden, können wir nicht noch etwas in diesem Bereich machen, damit Ungleichbehandlung nicht mehr zutage tritt? Denn ich muss sagen, ich habe wirklich Sorge, da sich jetzt alles beziehungsweise vieles immer nur konzentriert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dass alles andere doch etwas zurückbleibt. (Beifall beim BZÖ.)

Grundsätzlich, wie gesagt, stimmen wir dem heute gerne zu, weil es ein wichtiger Schritt ist. Für uns ist das letzte Kindergartenjahr absolut ein Bildungsjahr. Ich denke, wir sollten jetzt auch genau darauf achten, dass die Pädagoginnen und Pädagogen bestens ausgebildet sind, denn sie haben jetzt durch dieses bundeseinheitliche Ge­setz und durch diesen bundeseinheitlichen Bildungsplan noch mehr Verantwortung für die Kinder bekommen. Sie haben noch mehr Verantwortung auch für die eigene Wei­terbildung bekommen. Da, meine ich, müssen wir noch sehr viel nachhaken, indem wir dafür sorgen, dass gerade die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen gut ausge­bildet sind, dass sie auch ein attraktives Besoldungsrecht haben und dass es in naher Zukunft auch ein Kompetenzzentrum für frühkindliche Pädagogik gibt, denn hier gibt es absoluten Nachholbedarf.

Wir werden das sehr genau beobachten. Wir werden auch unsere Ideen weiter einbrin­gen im Sinne des Wohles der Kinder und auch in dem Sinne, dass Eltern Zeit für ihre Kinder haben. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


19.30.31

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir sprechen heute wirklich über einen familienpoliti­schen Meilenstein, der gesetzt wird, denn erstmals werden österreichweit Kinderbe­treuungseinrichtungen, sowohl öffentliche als auch private, für Fünfjährige und natür­lich auch für deren Eltern im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos sein. Und auch um hier etwas klarzustellen, wenn davon gesprochen wird, dass irgendwelche Beiträge doch eingehoben werden könnten: Lediglich für Mahlzeiten oder für die Teil­nahme an Spezialangeboten wird auch künftig ein Entgelt eingehoben werden können.

Kinderbetreuung ist in Länderkompetenz und in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlich geregelt. Ich möchte hier Niederösterreich als Vorbild hinstellen, denn in Niederösterreich gibt es den Gratiskindergarten am längsten im Vergleich mit allen


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