Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 65

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.41.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! In diesem Fall ist wirk­lich die Form verräterisch für den dahinterstehenden Inhalt, wenn es nämlich um die Behandlung des sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes hier im Haus geht. In Wirklichkeit haben Sie daraus ein Wirtschaftsverträglichkeitsprüfungsgesetz gemacht, und insofern war Ihre Vorgangsweise ja konsistent. Sie ist nur geschäftsord­nungswidrig. Deshalb unterhalten wir uns hier im Rahmen einer Einwendungsdebatte darüber.

Jawohl, dieser Punkt gehört von der Tagesordnung und dem Umweltausschuss zuge­wiesen! Sie selbst, die Regierung hat ja eine Regierungsvorlage eingebracht. Wir könnten das in drei Tagen sanieren, damit wenigstens der richtige Weg hier im Parla­ment eingehalten wird.

Ich sage Ihnen zu Beginn auch, warum das geschäftsordnungswidrig ist. Wie mein Vorredner erwähnt hat, geht es hier um einen Antrag, der erst im Ausschuss anlässlich eines anderen Antrags eingebracht wurde. Dieser muss aber nach § 27 GOG „in inhalt­lichem Zusammenhang“ stehen.

Was war denn der zugrunde liegende Antrag? – Ein Gesetz, in dem es um Ausbil­dungsvorschriften für Wärter, die Dampfkessel zu bewarten haben, gegangen ist. Na super! Mit der gleichen Begründung könnten wir ja beim Schrankenwärtergesetz eine Verknüpfung mit der internationalen Vereinbarung mit der Luftfahrt herstellen, denn das hat beides mit Verkehr zu tun. Das ist Ihre Logik. Aber es geht ja gar nicht um die Logik, sondern es geht einfach um die Durchsetzung bestimmter Interessen und Vor­gänge – genau so, wie sie die Industrie durchgesetzt hat – im Inhalt dieses Gesetzes.

Genau so haben Sie sich dazu missbrauchen lassen, den falschen Ausschuss heran­zuziehen – nämlich den Wirtschaftsausschuss und nicht den Umweltausschuss –, um diese ganze Sache dort durchzuwinken und sozusagen auch noch formal zu schän­den. Das ist ein Schandgesetz, das geht völlig in die falsche Richtung! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt muss man sich weiters die Entstehungsgeschichte anschauen. Es wäre ja wieder gar nicht zu irgendetwas gekommen, hätte nicht die EU – im Übrigen wieder im Guten – vor drei Jahren bereits angemahnt, dass hier etwas zu ändern ist. Drei Jahre braucht die Regierung für eine Novelle (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist unglaublich!), aber eineinhalb Stunden soll die Opposition nur Zeit haben – das war nämlich genau die Frist von der Übermittlung bis zum Beginn der Ausschusssitzung.

Und Sie glauben, dass wir uns das einfach so gefallen lassen? – Das ist doch nicht Ihr Ernst! Es wird jetzt bei mehreren Punkten, und zwar gemeinsam, wie Kollege Scheib­ner gesagt hat, der Fall sein, dass wir hier einfach nicht mitspielen. Zuzuschreiben ha­ben Sie sich das selber, denn das kann man sich erstens ohnehin nicht gefallen las­sen, und zweitens gibt es seit Jahren die Ankündigung Ihrerseits, dass hier im Haus eine andere Praxis Einzug halten wird. Wir werden Sie jetzt an den Taten messen. Aus diesem Grund kann man Ihnen das nicht so einfach durchgehen lassen.

Wenn wir noch einmal auf dieses Gesetz zurückkommen, so ist zu sagen: Da geht es um gravierende Dinge! Da geht es darum, dass die BürgerInnenrechte beschnitten werden, dass die Verfahren zum Schaden der Chancen der Umwelt beschleunigt wer­den, die ja auch einen Anwalt braucht; dafür gibt es ja so etwas wie ein UVP-Gesetz. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Und Sie haben nicht einmal das, was das Geschei­teste in dieser Situation wäre, getan, nämlich das Energieeffizienzgebot in diesem


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