Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 95

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welche Richtung es gehen soll, und die Bremse, die sie in Notfällen ziehen können. Ähnlich ist es heute bei dem vorliegenden Gesetz.

Dieses Gesetz braucht Auflagen und Richtlinien, und das fehlt zu unserem großen Be­dauern. Wir halten es für wichtig, jetzt, in dieser sehr schwierigen Situation, den Unter­nehmen Haftungen zur Verfügung zu stellen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Ich glaube, dass es auch ein wesentlicher Punkt ist, ein Signal an all jene zu geben, die jetzt in Kurzarbeit sind, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder schon arbeitslos sind. Wir halten es für wichtig, dass klar definiert wird, dass es während der Haftungs­laufzeit keine Boni-Zahlungen für Führungskräfte gibt.

Das ist ein wichtiger Punkt, genauso wie es ein wichtiges Anliegen von uns ist, dass man die Gewinnausschüttungen in dieser Zeit begrenzt – zu Recht begrenzt. Die Ge­winne sollten in so schwierigen Zeiten wie diesen im Unternehmen verbleiben, dort die Eigenkapitalbasis stärken, dort in Investitionen fließen und damit Arbeitsplätze sichern. (Beifall bei den Grünen.)

In dieser vorliegenden Gesetzesmaterie fehlt auch die Absicherung einer größtmögli­chen Arbeitsplatzgarantie. Das wäre jetzt notwendig! Man kann nicht hergehen, ein Gesetz in dieser Form beschließen und dabei keinen Bezug auf die Arbeitsplätze neh­men, denn die müssen jetzt im Zentrum stehen.

Wenn gefordert wird, Unternehmen müssen 250 Mitarbeiter und mehr haben, damit sie Haftungen bekommen, dann stellt sich schon die Frage: Was tun Sie denn mit den Unternehmen, die zu den Leitbetrieben gehören, aber 220 Mitarbeiter, also weniger als gefordert haben und deswegen nicht gefördert werden?

Gehen Sie doch mit dieser Regelung ein wenig flexibler um, lassen Sie doch diese Grenze fallen! Finanzminister Pröll hat nach dem Ministerrat am 16. Juni ganz klar gesagt: Diese Haftungen sind für mittelständische Unternehmen und für große Unter­nehmen! Mittelständische Unternehmen, meine Damen und Herren, sind – und Sie wissen das genau! – Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Also müssen Sie auch hier den richtigen Schritt setzen!

Ich meine, allen von uns ist klar, dass mit Steuergeldern verantwortungsvoll und sorg­sam umgegangen werden muss, und ein verantwortungsvoller und sorgsamer Umgang mit Steuergeldern heißt auch, dass die Unternehmen Auflagen zu erfüllen haben. Doch genau das vermissen wir in diesem Gesetz! Daher bringen ich jetzt einen Abände­rungsantrag ein, der diese Forderungen enthält und die groben Mängel behebt.

In diesem Sinne, geschätzte Damen und Herren von der Regierung und von den Re­gierungsparteien: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Stimmen Sie unserem Antrag heute zu! (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, in den Kernpunkten erläutert und wird an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditäts­stärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzge-


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