Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 151

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.45.07

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Vorweg zu Kollegem Grosz. – Danke, dass Sie uns so große Aufmerksamkeit erweisen. Sie können sicher sein, das Wort unseres Bundeskanzlers Werner Faymann hat Gewicht und gilt. (Abg. Grosz: Das vom Herrn Voves nicht? Eilt-Meldung: Rücktritt Voves!) Das hat er vor der Wahl bewiesen, und das hat er auch gerade mit der Steuerreform nach der Wahl be­wiesen. Das möchten wir festhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Nix Voves! Abgesetzt!)

Geschätzte Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem gegenständlichen Antrag kommen! Mit diesem Antrag betreffend die Änderung des Einkommensteuergesetzes wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt – ein Schritt, mit dem eine wei­tere Unterstützung unserer Familien gewährleistet wird, eine Richtung, geschätzte Da­men und Herren, die die Steuerreform 2009 mit der Einführung der steuerlichen Ab­setzbarkeit der Kinderbetreuung bereits vorgegeben hat. Diese Entwicklung muss Schritt für Schritt weitergeführt werden und stellt ein klares Bekenntnis zur Unterstüt­zung der Familien und der Kinder dar.

Wenn wir die Kinderbetreuung steuerlich als außergewöhnliche Belastung ansehen, so sind wir dabei besonders verpflichtet, auch der Betreuung von behinderten Kindern große Aufmerksamkeit zu schenken. Wir sind uns darin einig, dass die Betreuung eines behinderten Kindes neben den vielen Anforderungen auch enorme finanzielle Belastungen für die Familien mit sich bringt. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Betreuungskosten für jene Kinder, für die eine erhöhte Familienbeihilfe zusteht, nun­mehr bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das sechzehnte Lebensjahr vollen­den, absetzbar. Mit der Anhebung der Altersgrenze von zehn auf nunmehr sechzehn Jahre ist der Personenkreis wesentlich erweitert worden.

Geschätzte Damen und Herren, über diesen Weg der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten und der Ausweitung des Personenkreises wird nun die Möglichkeit geschaffen, diesen Familien eine steuerliche Erleichterung und somit finanzielle Unter­stützung zukommen zu lassen, die diese Familien gerade in diesen Zeiten dringend benötigen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. – Strutz ist von der Rednerliste gestrichen worden, habe ich gerade vernommen.

Somit gelangt als nächster Redner Herr Abgeordneter Mag. Kogler als Kontraredner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.48.17

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich kann es kurz ma­chen: Bei TOP 4 haben wir zu den Artikeln 1 und 2 eine unterschiedliche Einschät­zung. Da habe ich aber ohnehin gesehen, dass ein Antrag auf getrennte Abstimmung vorliegt. Wir stimmen natürlich in Artikel 1 Verbesserungen für behinderte Kinder, die hier geregelt werden, zu; Artikel 2 betreffend Passgesetz lehnen wir ab.

TOP 5 stimmen wir zu, damit das geklärt ist.

Allerdings wurde ja die Debatte auch zum Problem der steuerlichen Behandlung von Stiftungen zugelassen und wurden speziell bestimmte Stiftungen der Sozialdemokrati­schen Partei angesprochen.

 


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