Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 150

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eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Ge­bührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)

Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungspri­vilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).

In Zusammenhang mit der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Einstufung als gemeinnützige Stiftung schwerwiegende Fehler aufgetreten können, die zu beachtlichen Steuerausfällen geführt haben dürften.

So wurde die genannte SPÖ-Stiftung als gemeinnützige Stiftung deklariert, obwohl in der Stiftungsurkunde als Zweck der Stiftung die „Verfolgung und Verwirklichung sozial­demokratischer Ideale“ auf „Landesebene sowie auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene“, insbesondere im „politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftli­chen und kulturellen Leben“ eingetragen war. Treffend vertritt der Steuerrechtsprofes­sor Werner Doralt dazu, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ ein Paradefall einer nicht gemeinnützigen Stiftung sei. Explizit führte er aus: „Ich frage mich, warum das Finanzamt das so akzeptiert hat“. Begünstigte sind Personen und Institutionen, die diese Ziele verwirklichen – sowie der Stifter, also die steirische SPÖ, selbst. Politische und wirtschaftliche Ziele zu verfolgen könne aber keinesfalls gemeinnützig sein, sagt Doralt. Entsprechend heißt es in der Richtlinie des Finanzministeriums zu gemeinnützi­gen Vereinen: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist keine Förderung gemeinnütziger Zwecke“.

Letztlich musste der steirische SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben und hat die Liquidation der SPÖ-Stiftung angekündigt.

Besonders hervorzuheben ist, dass er zudem geläutert ausgeführte: „Aber die SP darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTER­REICH“ vom 07.07.2009) Noch beachtlicher ist aber, dass Bundeskanzler Werner Fay­mann der Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die oberösterreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte.

Insgesamt erscheint es in Betracht der aktuellen Geschehnisse zum Schutz der Steu­erzahlerinnen und der Steuerzahler dringend geboten, die Einstufungsentscheidungen aller als gemeinnützig eingetragenen Stiftungen zu überprüfen. Zudem sind im Inter­esse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die mit möglichen Falscheinordnungen verbundene Steuermindereinnahmen festzustellen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich zu überprüfen, ob insbesondere die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig sind und welche tatsächlichen Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden sind sowie dem Nationalrat einen entsprechenden Be­richt vorzulegen.“

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