Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 203

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es geht um die Möglichkeit elektronischer Formen der Teilnahme oder um die Ermög­lichung der Teilnahme an einer Aktionärsversammlung in brieflicher Form.

Darüber hinaus wurde im Justizausschuss auch ein Entschließungsantrag eingebracht, der, glaube ich, gerade in dieser Zeit durchaus wesentlich ist und in dem wir die Frau Bundesministerin für Justiz ersuchen, bis Mitte 2010 einen Bericht zu erstellen und vor­zulegen, der sich darauf bezieht, inwieweit die börsennotierten Gesellschaften die Vor­gabe der Regel 31 des österreichischen Corporate-Governance-Kodex einhalten. Bei dieser Regel 31 geht es darum, dass im Corporate-Governance-Kodex festgelegt und von börsennotierten Gesellschaften verlangt wird, dass sie die Bezüge der Vorstände getrennt im Geschäftsbericht bekannt geben und veröffentlichen.

Auf diesen Bericht sind wir gespannt. Ich glaube, die Diskussion über Bezüge von Vor­ständen ist gerade bei börsennotierten Gesellschaften durchaus eine legitime, ohne sie in eine Neiddebatte umzuwandeln. Ich glaube, es ist auf der anderen Seite auch wich­tig, weiterhin kompetente Führungskräfte und Vorstände für wichtige und börsenno­tierte Unternehmen zu finden. Daher soll das meiner Ansicht nach ohne Aufregung auf sachlicher Ebene diskutiert werden, und dafür erhoffen wir uns durch den gewünschten Bericht der Bundesministerin für Justiz entsprechende Inputs.

Abschließend möchte ich festhalten, dass Aktiengesellschaften entgegen dem derzeiti­gen, natürlich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise bestimmten Trend und vielleicht einer entsprechenden Sichtweise eine ganz wichtige Aufgabe im Wirtschaftsleben un­seres Landes erfüllen. Es sollte eigentlich ein gemeinsames Ziel sein, die Möglichkeit der Beteiligung durch entsprechendes Kapital der Bevölkerung noch auszubauen, die Anreize zu verstärken und die Sicherheit auch für die Aktionäre zu erhöhen.

Gerade dort, wo es eben nicht um Finanzvehikel geht, nicht um Instrumente, die welt­weit konstruiert wurden und die vielleicht diese Finanzkrise ausgelöst haben, geht es dabei um die Beteiligung an bestehenden, lebenden Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und letztlich auch zum Wohlstand unseres Landes beitragen. Ich glaube, dar­an sollten wir gemeinsam arbeiten, das nicht zu verteufeln, sondern weiterhin die Vor­aussetzungen zu verbessern, damit möglichst viele Menschen die Sicherheit haben können und auch den Anreiz haben, sich daran zu beteiligen und unseren Unterneh­men Kapital zur Verfügung zu stellen. Das wird eine weitere Arbeit sein, die damit noch nicht erledigt ist und auf die ich mich schon im Besonderen freue. – Danke sehr. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.05.53

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren! Frau Präsi­dent! Frau Bundesminister! Ich kann mich dem anschließen, es ist natürlich eine Ein­vernehmensmaterie. Es ist allerdings so, dass nicht nur die Aktionärsrichtlinie umge­setzt wurde, sondern einiges mehr. Das hat natürlich mit Transparenz, mit Teilhabe, mit Interesse für den Kapitalmarkt zu tun.

Was hier erreicht werden soll, ist, dass ganz einfach durch eine vermehrte Einbezie­hung ein Interesse der Aktionäre für die Aktiengesellschaft erweckt werden soll und eigentlich auch eine Art Controlling erfolgt, weil wir doch alle wissen, dass – ich erwäh­ne hier nur Meinl – vieles in den Gesellschaften den Gesellschaftern und den Aktionä­ren nicht bekannt ist, weshalb auch das Interesse nicht so groß ist. Wesentlich für einen guten Kapitalmarkt ist ja, dass durch Information das Interesse gesteigert wird


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