Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden, in 276 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf eine Änderung des Titels des Gesetzentwurfes bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009) (277 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten zu Wort. – Bitte.
17.02
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da es sich um eine Einvernehmensmaterie handelt und es auch um die Umsetzung einer Richtlinie der EU, der Aktionärsrechterichtlinie, geht, darf ich mich kurz fassen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Wir setzen damit die genannte Aktionärsrechterichtlinie um. Da geht es vor allem darum, dass man Aktionärsrechte stärkt, dass man auch versucht, durch verschiedene Maßnahmen die Präsenz bei Hauptversammlungen zu erhöhen, Anreize dafür zu schaffen und es den Aktionären zu erleichtern, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Es geht auch darum, Minderheitsrechte in Aktionärsversammlungen zu stärken,
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