lassen. Das ist, wenn Sie so wollen, vielleicht eine kleine Vorstufe für eine Kronzeugenregelung, über die man durchaus diskutieren kann.
Wie gesagt, ich bin sehr froh darüber, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird. Ich glaube auch, dass es in der Öffentlichkeit zu Missverständnissen gekommen ist. Ich hoffe, dass diese Missverständnisse vielleicht auch in der einen oder anderen Diskussion mit Kritikern bald ausgeräumt werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Weinzinger.)
17.58
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.
17.58
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Man bekommt hier manchmal den Eindruck, als würden manche bewusst schüren, dass es zu Missverständnissen in der Bevölkerung und auch in der Öffentlichkeit kommt. Umso wichtiger ist es, wiederholt zu betonen, dass es bei der Reform des Antikorruptionsgesetzes nicht um die Kriminalisierung, sondern vielmehr um die Aufhebung der Kriminalisierung der Förderer von Kultur, Wissenschaft und Sport geht und dass dieses Gesetz natürlich ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Korruption ablegt, und das sollte unser Ziel sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das geltende Antikorruptionsgesetz war den Kulturveranstaltern ein besonders großer Dorn im Auge, weil vor allem Sponsoren, und zwar insbesondere Sponsoren der Salzburger Festspiele, gedroht hatten, ihre Engagements zu kündigen. Das hat sogar dazu geführt, dass sich Kulturverantwortliche, aber auch Sponsoren zu einem Aktionskomitee zusammengeschlossen haben, das die Politik dazu aufgefordert hat, möglichst rasch zu handeln. Und genau das haben wir getan, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Diesem Aktionskomitee haben sich prominente österreichische Kulturmanager angeschlossen. Um nur einige zu nennen: die Festspielpräsidentin Rabl-Stadler, der Musikverein-Intendant Thomas Angyan oder auch der Bundestheaterholdingchef Georg Springer. Deren Vorwurf an das bestehende Gesetz war vor allem, dass jede Einladung – und das wissen Sie alle sehr genau – unter den jetzigen Bedingungen sehr leicht unter den Generalverdacht gerät, später eine kriminelle Handlung auszulösen.
Dass das zur totalen Verunsicherung aller Sponsoren führt, nämlich sowohl im Bereich der Kultur, der Wissenschaft als auch des Sportes, ist naheliegend, und deshalb ist es so wichtig, hier auch zu handeln. Dieses Aktionskomitee bezeichnet die Neuerungen als großen und richtigen Schritt, und das ist für mich Zeichen genug, dass nämlich Betroffene dieses Gesetz begrüßen, dass es sich um eine gute Reform handelt, die wir auch alle gemeinsam mittragen sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich um Neuregelungen, die sinnvoll sind, die präzise sind und vor allem auch Graubereiche abdecken. Unser Ziel – und das müssen wir uns vor Augen halten – ist es, gegen echte Korruption vorzugehen, aber nicht unseren Sport- und Kulturveranstaltern Steine in den Weg zu legen. (Beifall bei der ÖVP.)
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten führt eine derartige Verunsicherung von Sponsoren natürlich zu existenziellen Gefährdungen von Kulturveranstaltern (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), und das dürfen wir nicht zulassen. Um Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen, bedarf es sozialer und adäquater, vor allem auch verständlicher Regelungen. Diese sind jetzt mit diesem Gesetz, mit dieser Reform gegeben.
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