Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 226

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Ich bitte Sie noch einmal, zu bedenken, es wäre gerade im Interesse der Kultur- und Sportveranstalter wichtig, dass dieses Hohe Haus das Gesetz hier auch gemeinsam beschließt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.02.17

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir haben zur Kenntnis genommen, dass man sich bemüht hat, das Antikorruptionsgesetz zu präzisieren und zu verbessern, kein Zweifel. Aber ein wesentlicher Punkt ist dabei nicht gelungen, und zwar ist das in § 74 Abs. 1 die Defi­nition der Amtsträger. Genau das ist ein entscheidender Punkt, ein springender Punkt, den wir in unserem Abänderungsantrag anders definiert haben.

Es ist eine gemischte Funktionalität gewählt worden, es ist also die Zuordnung sehr unklar. Es wird hier von weit überwiegenden Leistungen gesprochen. Was das be­deuten soll, ist fraglich, das ist ein sehr unklarer Begriff. Die Definition darauf abzustel­len, ob eine Körperschaft beziehungsweise ein Unternehmen vom Rechnungshof oder einem ähnlichen Gebilde geprüft wird, wäre eine viel sinnvollere Regelung. Daher ha­ben wir auch diese gewählt. Im Ergebnis schaut es ja jetzt so aus, dass beim vorlie­genden Abänderungsantrag gerade die großen Infrastrukturunternehmen ASFINAG, ÖBB – diese wurden ja bereits angesprochen – und so weiter ausgenommen sind. Und genau dort, wo die großen Beschaffungsvorgänge ablaufen, wo also in Wirklichkeit unglaublich viel Geld im Spiel ist, vor allem Geld von der öffentlichen Hand, soll diese Bestimmung nicht zutreffen.

Die Regelung, die im Abänderungsantrag Donnerbauer, Jarolim enthalten ist, ist wirk­lich nicht zielführend. Die Unternehmen, die hiemit gemeint sind, kommen in Wirklich­keit doch gar nicht in Frage. Durch diesen schwammigen Begriff „weit überwiegenden Leistungen“ ist dies völlig entschärft. Also es wäre sehr wohl der entscheidende Punkt gewesen, gerade die zuvor von mir genannten Unternehmen mit hineinzunehmen, gerade diese Unternehmen in das Antikorruptionsgesetz mit aufzunehmen, weil gerade dort in ganz großem Ausmaß öffentliches Geld verschoben wird. Gerade dort müsste das also greifen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden daher nur unserem Abänderungsantrag zustimmen. Wenn Sie mitgehen, schön, wenn nicht, dann sind wir nicht dabei. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


18.04.55

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich über die Redner von BZÖ und Grünen und über den Kollegen Steinhauser wirklich gewundert.

Wenn wir hier ein Gesetz debattieren, dann gehe ich einmal davon aus, dass zumin­dest die Abänderungsanträge des Justizausschusses berücksichtigt werden. Das, was Kollege Strutz hier geliefert hat, war nicht mehr zu unterbieten. Er zitiert aus einer Ministerialvorlage. Da ich annehme, dass er nicht nur des Redens, sondern auch des Lesens mächtig ist, empfehle ich ihm wirklich, die Abänderungsanträge genau zu lesen und die Debatte hier im Plenarsaal auf den Punkt zu bringen.

 


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