Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 232

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


18.25.16

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Minister! Lieber Vorredner, das Gesetz ist dann ein gutes Gesetz, wenn man die Aufweichung von Antikorruptionsbestimmungen als gut ansieht oder wenn man gewissen Teilen der Wirtschaft, zum Beispiel dem Beherbergungsgewerbe oder auch der Theaterwirtschaft, den Vorrang vor dem Korruptionsschutz gewährt. Das sollten wir allerdings nicht.

Ich darf daran erinnern, dass schon der große Jurist Cicero im Jahr 70 v. Chr. in seiner Anklagerede gegen den korrupten Statthalter Verres gesagt hat: Keine Festung des Erdkreises ist stark genug, dass sie dem Geld widerstehen kann!

Dieses Problem zieht sich nicht nur durch die römische Geschichte, sondern bis heute auch durch die Geschichte der Republik Österreich. Das heißt bei Weitem nicht, dass die Republik Österreich ein korrupter Staat ist oder dass wir Weltmeister in Korruption sind, aber wir sind nicht gefeit vor der Korruption, und weite Bereiche unserer Verwal­tung sind von der Korruption nicht nur bedroht, sondern auch von ihr durchsetzt – das weiß jeder, der sich juristisch betätigt, der Bauvorhaben und Bauverfahren abgeführt hat.

Um noch einmal auf Cicero zurückzukommen: Das Wichtigste ist, dass ein Amtsträger, einer, der den Staat vertritt, frei von Druck und, wie er gesagt hat, frei von den Ver­führungen des Geldes zum besten Wohl des Allgemeinen entscheidet. Und das sollte auch unsere Maxime sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Maxime war im bisherigen Gesetz recht klar und gut geregelt – von Unschärfen beim Amtsträger-Begriff abgesehen, aber sie war klar geregelt. Die Regelung hat ge­heißen, jedermann, der im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit Geld entgegen­nimmt, ist strafbar. – So sollte es auch sein! Es kommt nicht darauf an, dass jemand konkret oder nachweisbar konkret etwas Böses tut und dafür Geld nimmt, sondern er sollte im Zusammenhang mit seiner Amtsführung gar kein Geld entgegennehmen. Das gilt auch für uns Abgeordnete.

Und das ist, um Herrn Kollegen Jarolim zu zitieren, mit den Worten des Gesetzes jetzt nicht mehr der Fall. Jetzt ist nicht mehr von der Amtsführung die Rede, sondern es ist davon die Rede, dass jemand konkret gegen seine Pflichten handeln muss oder Geld dafür entgegennimmt, dass er seinen Pflichten gemäß handelt.

Das heißt, es gibt da eine eklatante Abschwächung des Korruptionsschutzes, und des­halb verstehe ich die Frau Ministerin nicht, wenn sie sagt, das sei ein gutes Gesetz. Ich verstehe sie auch nicht, wenn sie sagt, das Gesetz soll den Interessen der Wirtschaft dienen und muss deshalb reformiert werden, denn, wie gesagt, es soll der gesamten Wirtschaft dienen und die gesamte Wirtschaft hat ein hohes Interesse an einem korrup­tionsfreien Funktionieren der Staatsverwaltung. (Beifall bei der FPÖ.)

Einzelne Teilbereiche der Wirtschaft, die von Korruption profitieren mögen, sollten sie auch dem Kultursektor zuzuordnen sein, dürfen nicht über das Gesamtwohl gestellt werden.

Ein Letztes noch, Frau Minister: Sie haben gesagt, ASFINAG, ÖBB, ORF können wir in die Korruptionsbestimmungen nicht einbeziehen, weil sie ja im freien Wettbewerb ste­hen und daher nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Unternehmen. Mit Verlaub, das ist ja wohl ein Witz! Inwiefern stehen die ASFINAG, die ÖBB und der ORF im freien Wettbewerb? Das sind Unternehmen, die Staatsvermögen politisch besetzt im Sinne und auf Rechnung des Staates verwalten (Abg. Grosz: So ist es!), und sie


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