Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 262

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Das alles verantworten Sie mit Ihrer ständigen Herunterstreicherei von Qualitätsstan­dards, von Qualitätskriterien, von Prüfungstiefe, von Partizipationsniveau. Das ist Ihre Umweltpolitik. – Nein danke! Keine Zustimmung! Zurück in den Ausschuss, und zwar in den Umweltausschuss! (Beifall bei den Grünen.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


19.44.08

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Herr Kollege auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei der konkreten Abwicklung beziehungsweise bei dem Be­schluss dieser Novelle nicht um ein Entweder-oder, sondern durchaus um ein Sowohl-als-auch. Meines Erachtens ist ein beschleunigtes Verfahren durchaus auch in Ein­klang zu bringen mit der Qualität im Umweltbereich. Es ist ein schwieriger Balanceakt, aber ich glaube, dass wir diesen Balanceakt mit Maß und Ziel umgesetzt haben.

Ich nehme nur als Beispiel – weil es vor allem Ihnen aufseiten der Grünen viel zu viel ist und anderen wiederum viel zu wenig, was jetzt die Geschwindigkeit der Verfahren anbelangt –, was in Deutschland oder in Holland rund um Investitionsbeschleunigun­gen im Rechtsbereich verändert wurde. In Deutschland beispielsweise gibt es ein In­vestitionsbeschleunigungsgesetz mit der Verkürzung des Klagewegs auf das Bundes­verwaltungsgericht als einzige Instanz. Da könnte man darüber reden, dass die Materie verändert wird und dass hier wirklich Interessen weniger deutlich und verfahrensmäßig schlechter zum Ausdruck gebracht werden können, als es bei uns der Fall ist. Wir haben in diesem Bereich meines Erachtens sehr sorgsam umgesetzt.

Ich komme jetzt auf zwei aus meiner Sicht umstrittene Punkte zu sprechen, die wir letztendlich doch einvernehmlich regeln konnten.

Das eine ist die Versorgungssicherheit als öffentliches Interesse. Meine Damen und Herren, das Thema beziehungsweise das Wort „Versorgungssicherheit“ ist zum Reiz­wort geworden. Aber ich frage Sie schon, kann es ein Reizwort sein, wenn wir – wir sind hier öffentliche Vertreter – das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit in ein Verfahren einbeziehen? (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist völlig okay!) Das ist doch die Aufgabe auch in diesem Bereich, und daher gehört auch die Interessenabwägung der Materiengesetze so vorgenommen.

Was wir erreicht haben, war genau das, dass das Reizwort nicht in dieser Form vor­kommt, dass aber so, wie andere Materiengesetze – das Wasserrecht, das Forstrecht oder das ElWOG – angesprochen sind, natürlich auch das Interesse der Versorgungs­sicherheit in die Abwägung einzubeziehen ist. Was ganz normal ist, insbesondere des­wegen (Abg. Dr. Moser: Die Effizienz ist die beste Methode zur Versorgungssicher­heit!), weil der Verwaltungsgerichtshof, aber auch der Umweltsenat ja schon entspre­chende Entscheidungen getroffen haben, in denen das Interesse an Versorgungssi­cherheit auch zum Ausdruck kommt. Genau das wird auch hier in der entsprechenden Regelung abgebildet. – Das ist der eine Punkt, wo wir, glaube ich, ein durchaus gutes Einvernehmen erzielt haben.

Beim zweiten geht es um die Verankerung der Energieeffizienz. Auch da ist es unserer Meinung nach ein Vorteil, dass die Energieeffizienz nicht ein K.O.-Kriterium im Bereich des Verfahrens geworden ist. Das mag für den Wasserbereich, für Elektrizität durchaus positiv sein, weil man hier auch wesentliche Interessen hat, auch effizient zu arbeiten, könnte aber in anderen Bereichen – denken Sie an die Abwärme, wenn die Voest ein Verfahren hat – auch ein sehr kostspieliges und schwierig umzusetzendes Kriterium


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