sein. (Abg. Dr. Moser: Das ist gut gelaufen, das ...-Verfahren!) – Es ist jetzt in der Umweltverträglichkeitserklärung auch meines Erachtens zufriedenstellend festgelegt. Das heißt, es muss einbezogen werden, ist aber kein Ausschließlichkeitskriterium.
Kommen wir damit zu den Verbesserungen. Es ist schon mehrmals der Entfall der mündlichen Verhandlung angesprochen worden, wenn keine Einwendungen bestehen. Meine Damen und Herren, wenn so ein Projekt vorbereitet wird, für das die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, dann ist es doch zumutbar, dass man sich auch rechtzeitig darüber Gedanken macht, ob man Einwendungen hat oder nicht – und nicht in jeder Phase, wo das Verfahren de facto schon im Laufen ist. (Abg. Mag. Brunner: Das klingt aber nach ...!)
Das Zweite: Auch der Schluss des Ermittlungsverfahrens bei Entscheidungsreife oder der angesprochene Turbinentausch – wenn also nur Turbinen getauscht werden und sonst nichts verändert wird –, aber auch das Verfahrensmonitoring sind entsprechend beschleunigende Maßnahmen, die wir ebenso wie das im Abänderungsantrag eingebrachte Investorenservice bestens unterstützen.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage: Bewirkt das jetzt eine Beschleunigung der Verfahren? – Das ist schwer abzuschätzen. Wir glauben, ja, es könnte angesichts der besseren Klarheit und der Optimierung zumindest möglich sein, dass die Dauer der Verfahren innerhalb von neun Monaten, beziehungsweise sechs Monaten für das verkürzte Verfahren, hergestellt werden kann. Ich gestehe ein, mit Durchschnittswerten kann man hier trefflich streiten, aber im Endeffekt besteht aus unserer Sicht, was die Beobachtung anbelangt, sehr viel an Verfahrensmöglichkeiten.
Gerade in einer Konjunkturkrise ist das doch auch ein Element, das berücksichtigt gehört, nämlich: Wir haben 66 Projekte, die derzeit einem UVP-Verfahren unterzogen werden oder unterzogen werden müssen. Investitionsvolumen: 13 Milliarden €. Allein was einreichbare Projekte im Bereich der E-Wirtschaft anbelangt, ist das ein Volumen von 2,3 Milliarden €. Daher: Wenn jetzt das neue Gesetz, das novellierte Gesetz da ist, haben wir eine entsprechende Sicherheit im Verfahrensbereich, und das allein sollte Anlass sein, die Projekte einzureichen und eventuell auch beschleunigt durchzubringen.
Daher, meine Damen und Herren, fassen wir zusammen: Angesprochen wird der „große Wurf“. Dieser ist in diesem Zusammenhang sicher nicht möglich. Würde mein Kollege oder ich davon sprechen, wäre ganz sicher damit verbunden, dass in einem Bereich entsprechende Rechte auf der Strecke geblieben wären. Das ist nicht der Fall. Ich finde, die vorliegende Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss, der beiden Seiten Rechnung trägt. Ich darf mich daher auch bei meinem Kollegen Niki Berlakovich und auch bei seinen Mitarbeitern im Beamtenbereich herzlich bedanken. Ich finde, mit dieser Regelung können wir in schwierigen Zeiten notwendige Projekte schneller realisieren, ohne den Umweltschutz zu gefährden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.49
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Moser – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Hörl –: Skipisten? – Abg. Dr. Lichtenecker: Wasserkraftwerke oder Skipisten?)
19.50
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Meine Herren Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie sich heute so aufregen, dass wir im Wirtschaftsausschuss, angehängt an das Dampfkesselgesetz, dieses UVP-Gesetz behan-
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