Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 660/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (298 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
20.49
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Buchpreisbindungsgesetz – um genau zu sein: über eine Anpassung des Gesetzes, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes erforderlich wurde.
Der EuGH hat in einem Urteil vom April des heurigen Jahres festgestellt, dass die Importregelung geändert werden muss, damit für ausländische Buchanbieter kein Wettbewerbsnachteil besteht. Die neue Regelung gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer, die in Österreich Bücher verkaufen wollen, und stellt somit die Gleichbehandlung sicher. Kurz gefasst sollten zukünftig im Ausland verlegte und nach Österreich importierte Bücher genauso behandelt werden wie in Österreich verlegte Bücher.
Von großer Bedeutung ist, dass die vorgesehene Regelung vor allem darauf abzielt, Bücher als Kulturgut abzusichern. Das hat weitgehende Auswirkungen und bedeutet, dass die Vielfalt der Verlags- und Buchlandschaft in Österreich geschützt wird und damit auch die Versorgung der Bevölkerung mit Büchern gewährleistet ist.
Eine unglaubliche Breite an Büchern aus allen Bereichen wird angeboten, wenn Sie in ein Buchgeschäft gehen – von der Belletristik über Ratgeber und Fachbücher bis hin zur Kinder- und Jugendliteratur –, und es ist gleichgültig, ob Sie in der Stadt oder am Land leben: Auch in den entlegensten Orten ist es möglich, Bücher zum gleichen Preis zu kaufen!
Um den Absatz von Bestsellern und oft nachgefragten Titeln braucht man sich weniger Sorgen zu machen, aber bei Werken vor allem im Bereich der Qualitätsliteratur sind viele Autoren und Autorinnen darauf angewiesen, dass ihre Werke abseits des wirtschaftlichen Drucks verlegt und angeboten werden können. Durch die Preisbindung wird es den Verlagen ermöglicht, Risken mit dem Erlös von Bestsellern zu vermeiden und gleichzeitig neue Autoren und Autorinnen und auch literarische Experimente zu unterstützen. Somit kann ein Preiskampf auf dem Rücken der Verlage und der Buchhandlungen vermieden werden.
Meine Damen und Herren, ohne Buchpreisbindung, die in ihrem Kern als Instrument vom EuGH ja indirekt bestätigt wurde, wäre also die Vielfalt des heimischen Angebots von deutschsprachigen Büchern am Markt gefährdet. Daher ist es umso erfreulicher – das haben wir ja auch im Kulturausschuss schon festgestellt –, dass alle im Hohen Haus vertretenen Parteien die geplante Adaptierung unterstützen, sodass wir sie als Fünf-Parteien-Antrag einbringen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte aber noch einen anderen Punkt anschneiden, der uns zurzeit alle sehr beschäftigt, nämlich den Wasserschaden in der Albertina: Es ist wirklich ein großes Glück – und ich glaube, diesbezüglich sind wir alle
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