Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 284

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In diesem Zusammenhang erscheint es auch angebracht, auf den Umstand hinzuwei­sen, dass ja, wie Sie alle wissen, große Ketten, die mit Büchern handeln und nahezu monopolistisch tätig sind, durch dieses Gesetz darin eingeschränkt werden, Preisdum­ping zu betreiben. Mit dieser Novellierung erhalten die Verleger und damit auch die Autoren die Möglichkeit, ihre Bücher nicht verschleudern beziehungsweise unter ihrem Wert auf den Markt bringen zu müssen.

Ich habe das Buch als Kulturgut schon erwähnt. – Unter dieser Prämisse ist der Eingriff in das Marktsystem, den die Buchpreisbindung darstellt, zu begrüßen, wenn auch da­durch, das muss man schon zugeben, wirtschaftliche Möglichkeiten für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette verloren gehen. Die Festlegung des Buchpreises über Ange­bot und Nachfrage sowie der mögliche Preiskampf unter den Verlagen und Buchhand­lungen wird unterbunden, und dadurch ist gewährleistet, dass auch kleine und unbe­kannte Werke eine Chance auf Veröffentlichung haben – das haben meine Vorredne­rinnen bereits erwähnt.

Kurz gesagt beinhaltet die novellierte Regelung weiterhin den Schutz von Büchern als Kulturgut als Erfordernis des allgemeinen Interesses und berücksichtigt bei diesem Ziel die Interessen des ausländischen Verlegers sowie des inländischen Importeurs. – Wir begrüßen diese Preispolitik und heißen deshalb diese Novelle gut.

Da meine Vorrednerinnen die Albertina erwähnt haben, mache ich das auch – ich den­ke, das Thema wird uns noch länger beschäftigen –: Ich glaube, es wird noch einige Zeit dauern, bis wir wirklich alles wissen und alles aufgelöst haben. Wir wissen, dass die Dinge, die in der Albertina sind, einige der größten Kunstgüter der Menschheit um­fassen. Es ist wirklich wichtig, dass wir das aufklären, aber auch – das ist entschei­dend! –, dass wir die Konsequenzen daraus ziehen, damit solch ein Skandal nie mehr wieder passieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

20.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.58.29

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Das Thema heute ist eigentlich ein Fünf-Parteien-Antrag beziehungsweise gibt es da die Fünf-Parteien-Einigung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 30. April 2009, wonach Österreich im Bereich der Buchpreisbindung eine Neuregelung treffen muss.

Es gibt den Fünf-Parteien-Konsens, dass die Regelung, die jetzt getroffen wird, in Ord­nung ist und damit die Ziele, nämlich der Schutz von Büchern als Kulturgut und vor allem auch der Schutz der kleinen Buchhändler und der kleinen Unternehmer draußen, sichergestellt sind. Das heißt, diese Regelung, wie sie hier vorliegt, steht außer Streit und wird von allen fünf Parteien, und damit natürlich auch vom BZÖ, vom Bündnis Zukunft Österreich, mitgetragen. – Das ist der eine Themenkomplex, der außer Streit steht.

Wenn man vom Schutz von Kulturgut spricht, dann sind zwar die Bücher geschützt, aber beim „Dürer-Hasen“ zum Beispiel – ich stelle immer die Frage: Wo ist der „Dürer-Hase“? – bin ich mir nicht so sicher. Damit bin ich beim Themenkomplex der Albertina, wo ich eingangs festhalte, dass ich es schon als eigenartig empfinde, dass sämtliche Vorredner den Albertina-Komplex in ihren Ausführungen erwähnen, seitens der Parla­mentsdirektion aber ein entsprechender Antrag des BZÖ betreffend Einsetzung einer internen Untersuchungskommission im Bundesministerium, um diese Causa aufzuklä-


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