Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 287

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ein paar Sätze zur aktuellen Causa, zur Albertina: Herr Abgeordneter Petzner, wir ha­ben auch im Kulturausschuss schon darüber gesprochen. Für mich steht außer Streit, es geht erstens um die Sicherung der Kunstwerke, die Sicherung der Kunstschätze. Ich habe diesbezüglich auch das Bundesdenkmalamt eingeschaltet, was jetzt die ak­tuelle Lagerung, die Zwischenlagerung, wenn ich das so formulieren darf, betrifft, dass das auch sorgsam geschieht und den wertvollen Kunstwerken nichts passiert.

Der zweite Punkt ist – da bin ich einer Meinung mit Ihnen, Herr Abgeordneter Zinggl, und mit Ihnen, Herr Abgeordneter Petzner –, wir brauchen die lückenlose Aufklärung der Ursachen! Das brauchen wir aus mehreren Gründen. Das brauchen wir aus versi­cherungsrechtlichen Gründen, das brauchen wir aus Haftungsüberlegungen, und das brauchen wir drittens natürlich auch, weil wir die Zukunftsfrage beantworten müssen: Wie geht es mit dem Depot weiter? Wie erfolgt in Zukunft die sichere Lagerung?

Ich kann Ihnen nur versichern, dass mein Ministerium, die Burghauptmannschaft, die Albertina, das Bundesdenkmalamt jetzt in regelmäßigem, täglichem Kontakt und Aus­tausch sind und dass ich hier auch voll und ganz dahinter bin. Es ist jetzt keine Frage der persönlichen Schuldzuweisungen, sondern nun geht es um lückenlose Aufklärung der Ursachen, um für die Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.08.40

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich möchte mich vielleicht meinen Vorrednern insofern kurz anschließen: Es haben ja alle ihrer Freude über die rasche Behandlung des Buchpreisbindungsgesetzes Ausdruck verlie­hen, und auch ich denke, dass es wirklich sehr rasch gegangen ist. Ende April ist die­ses Urteil des EuGH gefallen, und heute beschließen oder verabschieden wir einstim­mig dieses neue Gesetz. Das zeigt auch das hohe Verantwortungsbewusstsein aller Ausschussmitglieder im Kulturausschuss.

Gehandhabt werden die Vorgaben des EuGH-Urteils folgendermaßen: Für die in Ös­terreich verlegten Bücher wird der heimische Letztverkaufspreis vom Verleger festge­setzt, und für die im Ausland verlegten Bücher wird der Importeur an den vom auslän­dischen Verleger für Österreich empfohlenen Letztverkaufspreis gebunden sein. Mit der Beibehaltung der Buchpreisbindung bleibt auch die Vielfalt des heimischen Ver­lagswesens und die Unterstützung der kleineren Verlage sichergestellt.

Was die Albertina betrifft, möchte ich auch noch – obwohl die Frau Ministerin schon er­klärt hat, dass eine rasche und lückenlose Aufklärung notwendig ist – ein paar Worte dazu sagen. Ich denke, das Krisenmanagement hat hier doch sehr toll funktioniert und läuft sehr effizient. Die Frau Ministerin hat bereits im Ausschuss davon berichtet. Die Sachverständigen arbeiten zurzeit daran, es werden vorsichtige Probebohrungen vor­genommen ... (Abg. Petzner: Also wenn das professionelles Krisenmanagement war, dann weiß ich nicht ...!)

Absolut, Herr Petzner! Das ist absolut professionell. Es wird ein Bericht vorliegen, es haben ja alle Interesse daran, dass das rasch und lückenlos aufgeklärt wird. (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Petzner.) Wenn die Ursachen bekannt werden, dann ist auch noch ein externes Gutachten geplant, nachdem die interne Aufklärung erfolgt ist. Dann wird man sich das ansehen. (Abg. Petzner: Das werden wir uns auch anschau­en!) Diese Maßnahmen, die eingeleitet worden sind, gewährleisten, dass es rasch auf­geklärt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite