Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 293

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berer Art Ermittlungen getätigt wurden, das Recht erhalten, zumindest im Nachhinein darüber informiert zu werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kößl mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.30.09

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Kollege Vilimsky, das sind Verdächtigungen und Anschuldigun­gen gegen den Kollegen Kreutner, die in keiner Weise bestätigt sind.

Im Großen und Ganzen muss man eines klar und deutlich zum Ausdruck bringen: Das ist keine Übernahme des BIA in dem Sinne, sondern die Einrichtung eines eigenständi­gen Bundesamtes zur Bekämpfung von Amts- und Machtmissbrauch sowie zur Vor­beugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption. Gleichzeitig muss aber auch das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, damit internationale Vorgaben und Ver­pflichtungen erfüllt werden können. Entsprechend diesen internationalen Verpflich­tungen soll diese Organisationseinheit geschaffen werden, die diesen Aufgaben auch nachkommen kann.

Das neue Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird also eine Nachfolgeorganisation für das BIA sein und mit 1. Jänner 2010 eine Ergänzung zur Korruptionsstaatsanwaltschaft darstellen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde mit 1. Jänner 2009 installiert, und wir wissen ganz genau, dass im Zusammenhang mit Gerichtsakten die Staatsanwaltschaft an die Polizei herantritt, entsprechende Erhebun­gen durchzuführen. Und in diesem Bereich, in der Korruptionsprävention und in der Korruptionsbekämpfung, wird das neue Bundesamt zur Unterstützung herangezogen beziehungsweise es wird ergänzend dazu installiert und danach auch ausgerichtet werden.

Die Behörde wird weisungsgebunden dem Innenministerium unterstehen; das ge­schieht im Gleichklang mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der auch die Ministe­rin die Letztentscheidung zu fällen hat.

Es muss klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Rechtsschutzbe­auftragte, der im Innenministerium installiert ist, in die Installation dieses Bundesamtes mit einbezogen wird. Es ist geklärt, dass der Rechtsschutzbeamte die Quasikontrolle über dieses neue Bundesamt haben wird. Ich meine, dass wir gerade mit dem Rechts­schutzbeauftragten da sehr, sehr gute Erfahrung haben.

Die Entscheidung, die jetzt getroffen wird, ist sehr wichtig, und die Installation die-
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Bundesamtes wird, so denke ich, zur Zufriedenheit aller führen, unabhängig da­von, wer diesem Bundesamt als Direktor vorsteht. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Ing. Kapeller.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.34.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Wir lehnen das nunmehr geplante Bundesamt zur Bekämpfung der Korruption ab, weil in Wirklichkeit nichts anderes stattfindet als ein Türschildwechsel: Das BIA kommt weg, und es heißt jetzt anders, irgendetwas mit „Korruption“. Die Strukturen bleiben gleich, und auch die Irrläufe dieses Amtes bleiben gleich, Frau Ministerin. (Zwischenruf des Abg. Ing. Kapeller.)

 


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