Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 301

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bediensteter ist ja grundsätzlich nicht etwas, wo man das Studium braucht, sondern das sind an sich die klassischen Rechtsberufe. Tatsache ist, dass es wahrscheinlich schwierig sein wird, das zu argumentieren.

Die Frau Bundesministerin – und das wäre an sich wirklich etwas Schönes – wurde vom Kollegen Vilimsky und anderen ersucht, bekanntzugeben, gegen wen ermittelt wurde. Das ist jetzt nicht eine Frage, die wir auf ein Gesetz stellen wollen, aber ich glaube, es würde zum guten Ton gehören, wenn Sie, wenn das BIA aufgelöst wird, sagten: Wir schließen das Kapitel BIA ab. Zu diesem Zwecke bin ich bereit, dieses und jenes bekanntzugeben. Ich bin für eine transparente Behörde, und darum teile ich das mit.

Das wäre ein Ersuchen. In der Bundesrepublik, bei Stasi-Akten, dort wird es gemacht. Und bei uns sollte es nicht sein? Ich glaube, das wäre ein rechtsstaatlich und demo­kratiepolitisch wertvoller Standpunkt, den Sie sich hier aneignen könnten, dem wir von unserer Seite dann auch Lob zollen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig mit gewünschten 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.54.59

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das neue Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist nicht eine Eins-zu-eins-Nachfolge des BIA, Herr Kol­lege Rosenkranz. Aber es freut mich trotzdem, dass die Kritikpunkte der letzten Jahre gefruchtet haben und wir heute mit dieser Vorlage das Bundesamt auf eine rechtliche Basis stellen. Das war ja auch in den letzten Jahren immer ein Kritikpunkt seitens der SPÖ, dass das BIA auf keiner rechtlichen Grundlage basiert hat.

Wer der Leiter dieses Bundesamtes werden wird, wissen wir heute alle noch nicht. Ich denke mir, auch die Oppositionspartei auf dieser Seite kann das heute noch nicht wissen, sonst hätte sie hellseherische Fähigkeiten. (Abg. Mayerhofer: Ich schon, Frau Kollegin! Ich sage Ihnen das dann!)

Die Strukturen wurden auch schon relativ genau erklärt, und ich denke mir auch, dass es eine durchgängige Transparenz geben wird, weil es eben schriftliche Aufforderun­gen braucht, um Ermittlungen zu starten. Das ist eine wesentliche Verbesserung ge­genüber dem jetzigen Zustand.

Eine wesentliche Verbesserung ist vor allem auch die Einrichtung der Rechtsschutz­kommission, worüber ich mich als SPÖ-Abgeordnete sehr freue, weil der Rechts­schutzbeauftragte in Zukunft die Ermittlungen sicher noch besser und noch transparen­ter gestalten wird. Das Bundesamt ist verpflichtet, die Rechtsschutzkommission zu un­terstützen, dieser Auskunft zu geben, und es kommt in diesem Fall die Amtsverschwie­genheit nicht zum Tragen, bei der Rechtsschutzkommission wird es keine Weisungen geben, sondern sie kann völlig unabhängig arbeiten. Und genau diese Punkte sind große Verbesserungen gegenüber dem vorigen Zustand.

Die Rechtsschutzkommission wird Empfehlungen an die Bundesministerin abgeben können, und es muss einen jährlichen Bericht geben, der im Unterausschuss des In­nenausschusses behandelt werden muss. Teile davon werden auch dem Parlament, uns allen zugänglich sein. Das heißt, wir alle werden darüber auch sprechen und dis­kutieren können.

Ich finde, das sind eindeutige Verbesserungen gegenüber dem BIA. Das Bundesamt und die Rechtsschutzkommission werden gute Arbeit leisten, davon bin ich überzeugt. Es gibt mehr Transparenz, es gibt mehr Rechtssicherheit und es gibt vor allem auch


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