Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 302

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eine Ausschussfeststellung, die sicherstellt, dass sich jeder Betroffene an die Rechts­schutzkommission wenden kann.

Ich denke mir, ein gutes Gesetz, und lade alle ein, diesem Gesetz zuzustimmen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen für 3 Minuten. – Bitte.

 


21.57.29

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich muss schnell machen, drei Minuten, wir haben nicht mehr viel Zeit. Ich möchte mich deshalb nur auf die Organisation der Antikorruptionsbehörde und Herrn Kreutner etwas einschießen, sage ich einmal, und Ihnen mitteilen, warum Herr Kreutner für den Posten nicht tauglich ist. Und jetzt erkläre ich Ihnen einmal, wie das BIA arbeitet.

Meine Damen und Herren, Sie kennen den Fall des Polizeibeamten in Vorarlberg, der seine Kollegin misshandelt haben soll. Und dieser Polizeibeamte ist verurteilt worden, besser gesagt, es wurde ermittelt. Das BIA ließ das sein – kein Strafrechtsdelikt –, hat das dem LPK Vorarlberg übergeben, dieses hat dann ermittelt. Plötzlich wurde dann ein Strafrechtsdelikt daraus. Fakt war, dass vom LPK Vorarlberg mangelhaft ermittelt wurde. Der betreffende Beamte wurde vor Gericht gezerrt und dort in allen sechs Punkten freigesprochen.

Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt, das Ganze ist an das Oberlandesgericht nach Innsbruck gegangen. Und dort ist etwas aufgetaucht, und zwar ein Mail eines Be­amten, der gesehen hat, dass dieser Beamte zu Unrecht beschuldigt worden ist.

Ich habe Frau Innenminister Fekter dann im Innenausschuss gefragt, ob da richtig er­mittelt worden ist und warum das das BIA nicht von Anfang an gemacht hat. Sie hat gesagt, es war nichts Strafrechtliches dahinter. Und beim Oberlandesgericht Innsbruck hat man diesen neuen Entlastungsbeweis nicht zugelassen.

Ich habe das Mail selber gesehen. Ich habe dann eine Anfrage an die Frau Innenmi­nister gestellt, warum das BIA in dieser Sache nicht ermittelt hat. Daraufhin hat das BIA plötzlich wieder begonnen zu ermitteln. Und jetzt kommt die Krux an der Sache: Das BIA hat ermittelt, hat diesen Entlastungszeugen befragt, der dieses Mail geschickt hat, das gezeigt hat, dass der Beschuldigte das nicht war.

So, jetzt ist das BIA am Ermitteln gewesen, hat das Ganze aufgenommen. Und was hat es nicht gemacht? – Es hat die beschuldigten Beamten, die diese Körperverletzung gemacht haben sollen, nur als Zeugen, nicht als Beschuldigte einvernommen, und das Opfer wurde gar nicht einvernommen.

Jetzt wurde das mangelhafte Ergebnis wieder an die Staatsanwaltschaft Feldkirch ge­schickt.

Derselbe Staatsanwalt, der dort die Berufung gemacht hat, weil das ein politisches Urteil sein musste, hat das Ganze wieder eingestellt. Das heißt, das war alles für die Katz’. – Das ist die Arbeit des BIA, das ist die Arbeit des Herrn Kreutner, und deswe­gen ist dieser Mensch untauglich für diese Funktion. Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Ka­peller. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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