Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 306

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Alle waren ganz furchtbar aufgeregt und entsetzt. Ich habe dann ein bisschen nachge­fragt. Warum war es für die Diebe so einfach? – Die Haustür war offen und nicht abge­sperrt, obwohl es eine Hausschließanlage gibt! Da frage ich mich dann schon: Sollen wir Tausende Polizisten auf die Straße stellen, oder müssten wir nicht auch selber ein bisschen vorsichtiger sein?! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Jury: Was hat das mit Autodiebstahl zu tun?! Abg. Weinzinger: In einem sicheren Land kann man die Haustüre offenlassen! ... ein Land, wo man die Haustüre offenlassen konnte, und das möchte ich wieder haben! Das ist ja unglaublich!)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Plessl zu Wort. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.11.47

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wie zumindest aus manchen Redebeiträgen meiner Vorredner schon hervorgegangen ist, setzen wir hier und heute gemeinsam einen wichtigen Schritt im Kampf gegen nationale und inter­nationale Korruption.

Im internationalen Korruptionsvergleichsindex von 2008 liegt Österreich im unbedenkli­chen Bereich unter den Top 15 von 180 Staaten – genau auf dem zwölften Platz –, und im europäischen Vergleich unter den Top 10 – von 31 Staaten genau auf dem achten Platz.

Trotzdem sind wir dazu angehalten, die internationalen Vorgaben im Bereich Korrup­tionsbekämpfung bestmöglich in nationales Recht umzusetzen. Daher bildet die heute beschlossene Neufassung der Bestimmung des Antikorruptions-Strafrechtes in Kombi­nation mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der unter dem aktuellen Tagesord­nungspunkt behandelten Errichtung des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung und ‑prävention auch ein schlüssiges Gesamtpaket.

Das neue Amt wird bundesweit ermitteln und für Vorbeugung, Bekämpfung und Verhin­derung von Korruption zuständig sein. Gleichzeitig wird das Bundesamt eng mit der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption kooperieren und so den Kampf gegen alle Formen von Korruption effizient und schlagkräftig führen.

Zusätzlich schaffen wir durch die gleichzeitige Einrichtung der unabhängigen und ver­fahrensbegleitenden Rechtsschutzkommission auch mehr Rechtssicherheit und beu­gen Willkür und Missbrauch vor.

Jeder Betroffene kann sich an diese Rechtsschutzkommission wenden. Dieser Schutz­mechanismus wurde mit einer Ausschussfeststellung sichergestellt. In meiner Doppel­funktion als Bürgermeister und Abgeordneter zum Nationalrat bin ich, ehrlich gesagt, ganz froh, dass die heute beschlossene Neufassung und Klarstellung der Antikorrup­tionsbestimmungen durchgeführt wird.

Ich möchte nicht, dass Politiker, hier anwesende Kolleginnen und Kollegen, Minister, Staatssekretäre, Landeshauptleute und so weiter aufgrund unklarer rechtlicher Defini­tionen von Einzelnen pauschal vorverurteilt, kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.

Die heutige Novellierung beseitigt diese Unklarheit und ersetzt sie durch klare und transparente Regeln, die keinen internationalen Vergleich scheuen müssen. Daher ist heute ein schlechter Tag für die Korruption und ein guter Tag für die Republik. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.14

 


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