Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 305

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Das Bundesamt selbst soll eng mit der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung der Korruption zusammenarbeiten. Die internen Zusammensetzungen, sei es etwa die Be­setzung des Direktors und seines Stellvertreters, wurden schon ausführlich behandelt.

Ich möchte noch gerne zu dem Blog Stellung nehmen, den Herr Kollege Pilz heute Früh ins Netz gestellt hat, in dem er schreibt: „Obwohl der Verfassungsdienst eine Ver­fassungsbestimmung zur Weisungsfreiheit des Amtes verlangt hat, bleibt die Innen­ministerin hart.“ Gleichzeitig beziehen Sie sich in Ihren Wortmeldungen immer wieder darauf, was die OECD und die Europäische Kommission vorschreiben und was der Verfassungsdienst in seiner Stellungnahme vorschreibt.

Ich möchte dazu gerne etwas aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes zitie­ren. Auf der Seite 3 steht – in der Vorbemerkung –, dass es um eine Sicherheitsbe­hörde geht, „welcher die erforderliche Unabhängigkeit bei Beibehaltung der politischen Letztverantwortung eines obersten Organs zukommen soll“. – Also ist die Frau Ministe­rin sehr wohl mit im Boot. (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie weiter!)

Zum Zweiten beziehen Sie sich immer auf die OECD. Da kann ich Ihnen weiters vorle­sen: „Welcher ‚Unabhängigkeitsmaßstab‘ konkret angestrebt wird, ist nicht erkennbar.“ (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie weiter!) Es ist eine notwendige Unabhängigkeit zu gewähr­leisten, und die unzulässige Einflussnahme ist auch noch im Staat selber zu bewerten. (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie den kompletten Text!) – Wenn ich den kompletten Text vorle­sen soll, wäre meine Redezeit bei Weitem erschöpft – Sie wissen genau, auf welchen Bereich ich mich beziehe, nämlich auf die Unabhängigkeit, und auf den beziehen Sie sich auch. (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie den Absatz vom Verfassungsdienst!) – Das ist der Absatz des Verfassungsdienstes betreffend die Unabhängigkeit. Ich denke auch, dass Sie in Ihrem Blog auch immer bei der Wahrheit bleiben sollten.

Ich glaube, dass dieses Gesetz eine gute Chance hat, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Daher werden wir seitens unserer Fraktion diesem Gesetzentwurf zustim­men. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Dr. Pilz: Lernen Sie lesen!)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fürntrath-Mo­retti zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.10.00

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte ergänzend noch auf die Melde­stelle eingehen. Ich halte es für sehr wichtig, dass es eine Meldepflicht und ein Melde­recht gibt. Das muss immer schriftlich eingebracht werden, das heißt, wenn eine Straf­tat bekannt wird, muss sie schriftlich gemeldet werden und kein Bundesbediensteter darf davon abgehalten werden, einen Verdacht oder Vorwurf auch direkt und außer­halb des Dienstweges an das Bundesamt zu melden. – Ich halte das für sehr wesent­lich.

Zu meinem Vorredner, Herrn Abgeordnetem Hagen, möchte ich sagen, genau aus die­sem Grund – weil Sie dieses Beispiel genannt haben – gibt es ja jetzt eine Rechts­schutzkommission mit einem Rechtsschutzbeauftragten und zwei Beisitzern. (Zwi­schenruf des Abg. Hagen.) Das ist auch ganz, ganz wesentlich. Aber weil ein Abgeord­neter vor mir – ich glaube, Herr Abgeordneter Rosenkranz, Sie waren das; Sie haben das ein bisschen ins Lächerliche gezogen – von Wien als der Hauptstadt für Autodiebe gesprochen hat: Ein bisschen Eigenverantwortung haben unsere Mitbürgerinnen und ‑bürger auch.

Ich erzähle Ihnen jetzt ein Beispiel: In Graz hat man vor ein paar Tagen drei Häuser von meinem entfernt im dritten Stock um die Mittagszeit eine Wohnung aufgebrochen.


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