Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 314

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Ich möchte aber die Gelegenheit nützen und bei dem Thema öffentlicher Dienst un­seren Kolleginnen und Kollegen für ihren Dienst für die Republik, für unsere Menschen sehr herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)

Frau Präsidentin! Stellvertretend für alle möchte ich mich bei den Damen und Herren der Parlamentsdirektion bedanken, denn wir schauen nie auf die Uhr – und sie müssen für uns arbeiten. Alles Gute! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich werde mir erlauben, diesen Dank und die Anerkennung an die Beschäftigten des Hauses auch schriftlich weiterzuleiten. (Abg. Scheibner: Aber von uns allen!) – Natürlich, das hat Herr Abgeordneter Pendl ja auch gesagt: im Namen des gesamten Hauses.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. 2 Minuten ge­wünschte Redezeit; die Grünen haben eine Gesamtrestredezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


22.40.05

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Grundsätzlich begrüßen wir es, dass der sensible Bereich der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechno­logien bei dieser Beamten-Dienstrechts-Novelle angegangen wird. Trotzdem sehen wir einige Probleme und stehen daher dem jetzigen Entwurf kritisch gegenüber.

Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass laufend personenbezogene Daten gespei­chert werden. Das wird gar nicht hinterfragt, weil Art, Umfang und Dauer der Speiche­rung in diesem Gesetz nicht geregelt sind. Und wer das nicht regelt, geht wohl davon aus, dass diese Daten laufend verfügbar sind. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, es sind unbestimmte Gesetzesbegriffe enthalten. Es wird von „Gefahr“ und „Schaden“ gesprochen, ohne dass man näher definiert, was „Gefahr“ und „Schaden“ in diesem Gesetz sind. Jetzt weiß ich schon, es gibt landläufige Annahmen, was man unter „Gefahr“ und „Schaden“ versteht, aber eine Konkretisierung unterbleibt.

Nächster Punkt ist, die Kontrollmaßnahmen sollen nur dann angeordnet werden, wenn Organisationseinheiten betroffen sind, die mindestens fünf Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer umfassen. Das halten wir Grüne für zu eng definiert, denn das sind ja fast noch personenbezogene Kontrollmaßnahmen. Wir würden vorschlagen, dass die Organisationseinheit mit 25 Personen definiert ist, dann wäre der Spielraum schon größer, dann wäre es wesentlich zielgerichteter und dann, so glaube ich, wäre das Ziel, das dahintersteckt, auch erreicht.

Letzter Punkt – das ist immer die entscheidende und spannende Frage –: Wer darf die Kontrollmaßnahmen anordnen? – Auch da sind wir mit dem Gesetz nicht zufrieden. Wir haben das schon im Ausschuss diskutiert. Wir hätten es für sinnvoll erachtet, dass die Disziplinarkommissionen mit eingebunden sind.

In diesem Sinne glaube ich, der Anspruch des Gesetzes, prinzipiell diesen sensiblen Bereich zu regeln, ist richtig, aber es sind doch einige Fragen offengeblieben, deren Regelung uns mangelhaft erscheint. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.42.20

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte noch ganz kurz auf die Angelegenheit


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