Westenthaler zurückkommen. Ich glaube, es liegt im Interesse aller Abgeordneten hier in diesem Hause, dass, wenn der Sachverhalt so ist, genau ermittelt und geprüft werden muss. Es kann wirklich nicht sein, dass Abgeordnete abgehört werden – und niemand weiß etwas davon. Das kann jeden hier im Hause betreffen, darum ist meines Erachtens in dieser Sache Aufklärung unbedingt notwendig. (Allgemeiner Beifall.)
Zur Beamten-Dienstrechtsgesetz-Novelle darf ich Folgendes sagen: Es wird damit eine gesetzliche Grundlage für die Zulässigkeitserklärung der privaten IKT-Nutzung im öffentlichen Dienst geschaffen. Das Gesetz erlaubt in einem eingeschränkten Ausmaß auch die private Nutzung. Durch Verordnung werden hier Nutzungsgrundsätze festzulegen sein. Es gibt auch Kontrollgrundsätze und Mitwirkungsrechte der Personalvertretung. Das ist, so glaube ich, auch ganz wichtig, nämlich in Form einer Herstellung des Einvernehmens mit der Personalvertretung.
Ich denke, da wurde durchaus eine sehr brauchbare Regelung geschaffen. Ich ersuche daher um Annahme des gegenständlichen Gesetzentwurfes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Herbert zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
22.43
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Auch meine Fraktion wird diesen in Rede stehenden dienstrechtlichen Bestimmungen die Zustimmung erteilen. Ich erkläre kurz, worin unsere Beweggründe liegen:
Zum einen war es aufgrund der zunehmenden Ausstattung und Ausrüstung der Dienststellen und Arbeitsbereiche im öffentlichen Dienst mit der Internettechnologie dringend erforderlich, hier klare und eindeutige Regelungen zu schaffen, wo auch klar die Trennlinie gezogen wird zwischen dem verständlichen Ansinnen des Dienstgebers auf der einen Seite, die private Nutzung dienstlicher Internettechnologie so gering wie möglich zu halten, und auf der anderen Seite eine ausufernde und unverhältnismäßige Kontrolle des Bediensteten durch den Dienstgeber weitestgehend zu verhindern.
Ich denke, diese Regierungsvorlage ist ein guter Ansatz, ein guter Kompromiss, der auch die Wünsche des Datenschutzrates, Stichwort „Ausnahme der Telefonie“, berücksichtigt hat, diesen Wünschen entspricht, daher klare Rechtssicherheit schafft und die dienstliche Verfügung über die zur Verfügung gestellte Internettechnologie beinhaltet.
Auch der Zugang der Landeslehrer zu den Bundespensionskassen ist als zusätzliche Pensionskassenvorsorge grundsätzlich zu begrüßen und findet ebenfalls unsere Zustimmung.
Natürlich ist aus dienstrechtlicher Sicht die Erweiterung des Karenzurlaubes für alle Bundesbediensteten und auch Landeslehrer zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger ab der Pflegestufe 3 aus sozialen und auch aus menschlichen Gründen absolut zu begrüßen. Ich denke, diesen gesetzlichen Anträgen und der Regierungsvorlage können wir unsere Zustimmung nicht verweigern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.46
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann sehr gerne an die zustimmenden, teilweise kri-
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